Landtagswahl am 14. Mai 2000-Vorbereitungen laufen auf Hochtouren


Archivmeldung aus dem Jahr 2000
Veröffentlicht: 09.05.2000 // Quelle: Stadtverwaltung

Am Sonntag, 14. Mai, haben wieder die Wähler das Wort. In der dreizehnten Wahl zum Landtag Nordrhein Westfalen bestimmen sie über die neue Zusammensetzung des 201 Abgeordnete umfassenden Parlaments. Zur Anwendung kommt ein System aus einer Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl in sog. Wahlkreisen. Von den insgesamt 201 Abgeordneten im Landtag werden 151 aus den Wahlkreisen und 50 aus den Landesreservelisten gewählt.

Örtliche Wahlkreise: Für die Landtagswahl ist der Bundestagswahlkreis 68, dass heißt die Städte Leverkusen, Leichlingen und Burscheid in zwei Landtagswahlkreise, den Wahlkreis 23 (früher 21) und den Wahlkreis 24 (früher 22) unterteilt. Die Stadtbezirke Leverkusen I und III bilden den Wahlkreis 23 mit der amtlichen Bezeichnung Leverkusen I, der Stadtbezirk Leverkusen II mit den Städten Leichlingen und Burscheid bildet den Wahlkreis 24 mit der amtlichen Bezeichnung Leverkusen II/Rheinisch-Bergischer Kreis I. Diese Einteilung ist gegenüber der von 1995 erheblich geändert.

Wahlvorschläge und Parteien: Für jeden Wahlkreis wurden von den Parteien in einem formellen Verfahren separate Bewerber aufgestellt und in Form eines Wahlvorschlages an den Kreiswahlleiter eingereicht.

Folgende Parteien/Bewerber(innen) nehmen an der Landtagswahl teil:

Im Wahlkreis 23
Lfd.Nr. Partei Bewerber(in)

  1. SPD Mierbach, Irmgard
  2. CDU Monheim, Ursula
  3. GRÜNE Arnold, Roswitha
  4. F.D.P. Wucherer, Margarete
  5. REP Kremers, Marcus
  6. DMP Ochs, Klaus
  7. MLPD Kunkel, Karl-Heinz
  8. PDS Jagusch, Gerhard
  9. UNABHÄNGIGE BÜRGER Leyer, Günter

    Im Wahlkreis 24
    Lfd.Nr. Partei Bewerber(in)
  10. SPD Ley, Gisela
    2 CDU Reul, Herbert
    3 GRÜNE Baake, Stefan
    4 F.D.P. Ritzerfeld-Krämer, Petra
    5 REP Reiter, Christian
    16 MLPD Grein, Christiana
    18 PDS Zöller, Stefan
    20 UNABHÄNGIGE BÜRGER Andries, Manuela

    Stimmzettel und Wahlverfahren: Der weiße Stimmzettel hat das Format DIN A4 und wird, -wie bei der Kommunalwahl 1999-, ohne Benutzung eines blauen Wahlumschlages - gefaltet in die Urne eingeworfen. Auf dem Stimmzettel erscheinen zunächst die Wahlkreisbewerber unter Angabe ihres Namens, Vornamens, Berufes und ihrer Anschrift sowie ihre Parteien in der landeseinheitlichen Reihenfolge, wie sie der Wahlausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Zulassung der Landesreservelisten nach früheren Wahlergebnissen bzw. Eingangsdatum der Wahlvorschläge festgelegt hat.

    Parteien, die zwar eine Landesreserveliste eingereicht haben, jedoch nicht in den Wahlkreisen 23 bzw. 24 kandidieren, erscheinen nicht auf dem Stimmzettel, können also hier nicht gewählt werden. Ihre Nummern fallen aus, ohne dass auf dem Stimmzettel eine Leerzeile bleibt. So sind die auffälligen Lücken in der Nummerierung zu erklären.

    Wahlberechtigung: Bei der Landtagswahl sind wahlberechtigt alle deutschen Staatsangehörigen,
    • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und
    • seit mindestens drei Monaten im Lande Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung,
    • bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.

    bzw. neu
    • die sich seit mindestens drei Monaten im Lande Nordrhein-Westfalen
    • gewöhnlich aufhalten (d.h. i.d.R. Obdachlose!)

    Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind diejenigen Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt wurde oder die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

    Demnach sind nicht wahlberechtigt Personen, die vor dem Wahltag aus dem Land Nordrhein-Westfalen in ein anderes Bundesland verzogen sind oder aber die nach dem 14.02.2000 erst nach Nordrhein-Westfalen aus einem anderen Bundesland zugezogen sind.

    Ein Wahlrecht für Auslandsdeutsche, EU-Bürger bzw. Minderjährige kennt das Landeswahlrecht nicht.

    Die beiden Wahlkreise hatten am Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis, also am 09.04.2000, eine Einwohnerzahl von insgesamt 207.860, von denen 160.847 auf die Stadt Leverkusen, 27.961 auf die Stadt Leichlingen und 19.052 auf die Stadt Burscheid entfielen.

    Die Zahl der Wahlberechtigten lag bei:
    Stadt Leverkusen 116.363 Stadt Leichlingen 20.892 Stadt Burscheid 13.067

    Bezogen auf die Wahlkreise 23 und 24 handelt es sich um 73.579 Wahlberechtigte im Wahlkreis 23
    42.784+20.892+13.067 = 76.743 Wahlberechtigte im Wahlkreis 24.

    Einteilung des Wahlgebietes: Das Stadtgebiet Leverkusen ist in insgesamt 106 Stimmbezirke eingeteilt, während die Städte Leichlingen und Burscheid in 16 bzw. 21 Stimmbezirke unterteilt sind. Die Zahl der Wahlberechtigten in den einzelnen Leverkusener Stimmbezirken, d. h. Wahllokalen, schwankt zwischen 463 im kleinsten (235) und ca. 1677 im größten (093) Stimmbezirk.

    Gegenüber dem Wahljahr 1999 wurde (hauptsächlich zur Einsparung der knappen Wahlhelfer) die Zahl der Wahllokale (durch Zusammenfassung von acht kleinen zu vier großen) Wahllokalen wie folgt reduziert.

    Bisheriger Bezirk Neuer Bezirk 022 & 023 022 Wahlgebäude (unverändert) :
    Musikschule, Friedrich-Ebert-Straße 41

    132 & 133 132 Wahlgebäude unverändert : Kath. Grundschule, Hans-Schlehahn-Straße 6

    263 & 264 263 Wahlgebäude unverändert: Astrid-Lindgren-Schule, Brandenburger Straße 26 292 & 293 292 Wahlgebäude (292): Städtischer Kindergarten, Nikolaus-Groß-Straße 2 entfällt Wahlgebäude (293) unverändert: Erich-Klausener-Schule, Brüder-Bonhoeffer-Straße 1a

    Die Stimmbezirkseinteilung Leverkusens unterscheidet sich dennoch nicht wesentlich von der der Kommunalwahl 1999.

    Geändert wurden ferner - auf Anregung der Bürger bzw. Parteien - die Wahlräume für folgende Stimmbezirke:

    Bezirk 121 Verlegt von Gebäude: Kollegschule, Düsseldorfer Straße 10 nach Gebäude: Altenheim im DRK-Zentrum, Düsseldorfer Straße 28

    Bezirk 182 Verlegt von Gebäude: Werner-Heisenberg-Schule, Werner-Heisenberg-Straße 1 nach Gebäude: Gemeinschaftsgrundschule, Herderstraße 10

    Bezirk 192 Verlegt von Gebäude: Kollegschule, Stauffenbergstraße 21-23 nach Gebäude: Gemeinschaftsgrundschule, Herderstraße 10

    Bezirk 193 Verlegt von Gebäude: Haus der Jugend, Kolberger Straße 95 nach Gebäude: Gemeinschaftsgrundschule, Herderstraße 10

    Bezirk 292 Verlegt von Gebäude: Städtischer Kindergarten, Nikolaus-Groß-Straße 2 nach Gebäude: Erich-Klausener-Schule, Brüder-Bonhoeffer-Straße 1a

    Bei sonstigen Änderungen handelt es sich lediglich um Umbenennungen der Gebäude.

    Durch die in der Zeit vom 14.04.2000 bis zum 23.04.2000 zugestellten Wahlbenachrichtigungskarten haben die Wahlberechtigten erfahren, in welchem Stimmbezirk und Wahllokal sie wählen können.

    Wahlhelfer: Zu jedem Stimmbezirk gehört ein Wahlvorstand, bestehend aus dem Wahlvorsteher, einem stellvertretenden Wahlvorsteher und 3 bis 5 Beisitzern.

    Die Gewinnung von insgesamt 772 Wahlhelfern gestaltete sich wie bei jeder Wahl relativ problematisch. Erfreulicherweise haben jedoch entsprechende Aufrufe in der Presse dazu geführt, dass sich viele Bürger-/innen freiwillig als Wahlhelfer gemeldet haben, die diese Funktion bisher noch nie ausgeübt hatten.

    Die hauptverantwortlichen Wahlvorsteher sind bis auf wenige Ausnahmen städtische Mitarbeiter, während für die Funktion der stellvertretenden Wahlvorsteher zum Teil auch Mitarbeiter anderer Behörden gewonnen werden konnten. Allerdings stellt die Stadt Leverkusen mit rd. 300 Personen nach wie vor das größte Kontingent an Wahlhelfern.

    Im Bürgerbüro selbst sind rund 75 Personen für Telefondienste, Auskünfte, Computereingaben, Gestaltung des Wahlabends und als Reserve für Personalausfälle vorgesehen.

    Briefwahl: Zur Bewältigung des Briefwahlaufkommens werden 15 Briefwahlvorstände eingesetzt, die jeweils (aus wahlstatistischen Gründen) das Ergebnis aus zwei Kommunalwahlbezirken der Stadt Leverkusen ermitteln werden.
    Die Briefwahlbeteiligung (Beginn 18.04.2000) liegt derzeit (26.04.2000) mit 6.500 in Leverkusen, 700 in Burscheid und 1.500 in Leichlingen auf einem für die Landtagswahl durchschnittlichen Niveau.

    Wahlstatistik: In den Stimmbezirken 052, 105, 121, 131, 132, 133, 134, 261, 262, 263 kommt das regelmäßig praktizierte Verfahren einer Wahl unter Verwendung von Stimmzetteln mit Sondereindrucken (Geschlechts- und Altersgruppen) zur Anwendung. Die Wahlberechtigten wurden in der Wahlbenachrichtigung auf dieses Wahlstatistikverfahren hingewiesen. Die Wahlstatistik dient der Erforschung des Wahlverhaltens der Bevölkerung. Eine Gefährdung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen.

    Wahlgeräte: In folgenden Stimmbezirken der kreisfreien Stadt Leverkusen ist der Einsatz elektronischer Wahlgeräte der Fa. NEDAP vorgesehen:

    Im Wahlkreis 23 221: Schulzentrum Schlebusch, Ophovener Straße 4, Schlebusch 261: Kath. Grundschule, In der Wasserkuhl 3, Steinbüchel

    Im Wahlkreis 24 101: Theodor-Heuss-Schule, Haus-Vorster-Straße 42 - 48, Opladen 173: Seniorenzentrum Bürrig, Stresemannplatz 8, Bürrig 193: Gemeinschaftsgrundschule, Herderstraße 10, Quettingen

    Die Wahlgeräte hatten sich bereits im Wahljahr 1999 in anderen Kommunen bewährt und die Zustimmung einer überwiegenden Zahl von Wahlberechtigten gefunden. Alle betroffenen Wahlberechtigten haben zusätzlich zur Wahlbenachrichtigung eine Bedienungsanleitung für das Wahlgerät erhalten. Diese hängt außerdem noch als Großplakat im Wahlraum aus.

    Im Wahlgerät versieht ein Mikroprozessor seinen Dienst, der sowohl den Wähler wie den Wahlvorstand mittels zweier LCD Displays sicher durch jede Phase des Wahlvorganges leitet. Gleichsam als elektronische Wahlurne dient ein Speichermodul (Größe einer Zigarettenschachtel) in dem jede Wahlentscheidung an vier verschiedenen - per Zufallsgenerator bestimmten -Speicherplätzen in zwei Integrierten Schaltkreisen abgelegt wird. Diese Technik gewährleistet mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine Auslesbarkeit des Wahlergebnisses nach technischen Defekten Das Modul enthält gleichzeitig das wahlspezifische Steuerprogramm und kann nur mit einem Spezialgerät programmiert oder ausgelesen werden. Wegen des zufallsbestimmten Speicherverfahrens können auch beim Auslesen keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Wahlentscheidungen gezogen werden.

    Der elektronische Wahlvorgang richtet sich nach folgendem Schema: Wenn der Wahlvorstand mittels einer separaten (über ein langes Kabel mit dem Wahlge rät verbundenen)Tastatur den individuellen Wahlvorgang freigegeben hat, tritt der Wähler hinter den Sichtschirm des Wahlgerätes. Dort befindet sich auf einem leicht schräg stehenden Tableau eine druckempfindliche Sensorfläche mit einer Stimmzettelfolie, die der Wähler am besonders gekennzeichneten Eingabefeld für "seine Partei" antippen muss. Auf dem LCD-Display für den Wähler - auf dem vor dem Antippen noch die Meldung über die Freigabe zur Wahl zu lesen war - erscheint dann eine Meldung darüber, welche(r) Partei und Bewerber(in) vom Wähler ausgewählt wurde.

    Der Wähler kann nun über das besondere Eingabefeld "Korrektur" etwa eine versehentliche Falscheingabe berichtigen und die gewünschte Wahlentscheidung ttreffen. Eine versehentlich ungültige Stimmabgabe lässt das Gerät praktisch nicht zu. Jedoch kann der Wähler mittels der Eingabefläche "Ungültig" natürlich - wie es die Wahlgrundsätze verlangen- absichtlich eine ungültige Stimme abgeben.

    Mit der Betätigung des Eingabefeldes - Stimmabgabe - bestätigt der Wähler anschließend seine Wahlentscheidung, wirft damit den - elektronischen Stimmzettel - quasi in die - elektronische Wahlurne - ein und löscht auch den Inhalt des LCD-Displays für den Wähler. Eine Korrektur der Wahl ist dann ebenso wenig möglich, wie ein unerwüscht angekreuzter und eingeworfener Stimmzettel aus der Wahlurne genommen werden dürfte.

    Der Wahlvorstand sieht nun auf seinem LCD-Display die vollzogene Stimmabgabe und eine aktualisierte Gesamtzahl von Wählern. Das Wahlgerät ist anschließend gesperrt und muss für die nächste Wahl wiederum zuerst - wie oben beschrieben - freigegeben werden.

    Hauptvorteile des Wahlgerätes sind
    • die Möglichkeit im Wahlraum mit einer minimalen Zahl von Wahlhelfern auszukommen
    • die weitgehende Sicherheit von Zähl- und Zuordnungsfehlern der Wahlvorstände beim Auswerten der Stimmzettel sowie die Möglichkeit das Ergebnisses quasi sofort zur Verfügung (auch als Ausdruck) zu haben.


    Hauptnachteil des Wahlgerätes ist
    • der hohe Stückpreis (>9.000 DM), der zur Zeit noch keinen flächendeckenden Geräteeinsatz zulässt.

    Wahlergebnis: Das Endergebnis der Wahl könnte am Sonntag, 14. Mai, etwa gegen 19.30 Uhr feststehen. Die Ergebnisse aus den 5 Bezirken mit Wahlgeräten sollten nach 10 Minuten telefonisch durchgegeben und in der EDV erfasst sein.
    Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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