Fundbüro: Verlorenes ist noch lange nicht für immer weg


Archivmeldung aus dem Jahr 2006
Veröffentlicht: 09.10.2006 // Quelle: Stadtverwaltung

Von 300 Fahrrädern, die jährlich im Fundbüro abgegeben werden, gelangen nur etwa 10 wieder zu ihren rechtmäßigen Besitzern - genauso Schlüssel: das Schlüsselbrett im Fundbüro ist dicht behängt, gefragt wird nach den herrenlosen Schlüsselbunden eher selten. Ein großer Teil der Fundsachen wird nicht abgeholt - offenbar, weil die Besitzer nicht wissen, dass es sich lohnt, im Fundbüro nachzufragen.

Fundsachen gehen u.a. über die Polizei dem Fundbüro innerhalb einer Woche nach dem Fund zu. Sie werden in einer Datei erfasst, so dass jeder, der etwas verloren hat Auskunft erhalten kann. Anruf genügt. Abholen allerdings muss man die Fundsachen persönlich.

Der Verlierer oder Eigentümer sollte Personalausweis oder Reisepass mitbringen, ggf. eine Vollmacht zur Entgegennahme der Fundsache, außerdem einen Eigentumsnachweis über die Fundsache (Rechnung, Foto und dergl.)

Für den Verwaltungsaufwand werden beim Verlierer der Fundsache Kosten und Gebühren, abhängig vom Wert der Fundsache, erhoben.

Alle Finder haben die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten zu erhalten, falls bis dahin der Verlierer nicht festgestellt werden konnte. Sie werden nach Ablauf dieser Frist vom Fundbüro informiert. Wenn kein Interesse an der Fundsache besteht, wird diese bei der nächsten allgemeinen Versteigerung von Fundsachen mitversteigert

Versteigerungen von Fundsachen finden in der Regel dreimal im Jahr statt.

Ab einem Wert von 10 Euro sind Fundsachen anzeigepflichtig. Die Fundsache muss im Fundbüro oder in einer Polizeidienststelle abgegeben werden.

Ansprechpartner:
Herr Kommoß (Abt. 301 Ordnungs- u. Gewerbeangelegenheiten)
Verwaltungsgebäude Miselohestraße
Raum 204
Miselohestr. 4
51379 Leverkusen
Tel.: 406-3037
Fax: 406-3028
Mo-Fr: 8.30 - 12.30 Uhr
Nachmittags nur nach vorheriger Vereinbarung


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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