Kartellbehörden genehmigen Schering-Übernahme durch Bayer
EU-Kommission gibt Transaktion ohne Auflagen frei

Kartellrechtliche Freigabe in den USA liegt ebenfalls vor
Annahmefrist für Schering-Aktionäre endet am 31. Mai 2006

Archivmeldung aus dem Jahr 2006
Veröffentlicht: 24.05.2006 // Quelle: Bayer

Die Europäische Kommission hat keine Einwände gegen die geplante Übernahme der Schering AG durch Bayer: Die Transaktion wurde heute ohne Auflagen genehmigt. Damit ist aus kartellrechtlicher Sicht der Weg für den Leverkusener Konzern frei, in den USA liegt die Freigabe bereits seit dem 21. April 2006 vor. Bayer hatte die Genehmigung durch die EU- und die US-Behörden zur notwendigen Bedingung für das Bar-Angebot an die Schering-Aktionäre gemacht.

Eine weitere Bedingung, unter der das Übernahmeangebot jetzt noch steht, ist das Erreichen der Mindestannahmeschwelle von 75 Prozent bis zum 31. Mai 2006. Bayer-Vorstandsvorsitzender Werner Wenning wies noch einmal darauf hin, dass das Angebot von 86 Euro je Schering-Aktie um 61 Prozent über dem ungewichteten 12-Monats-Durchschnittskurs und rund 39 Prozent über dem Schlusskurs der Schering-Aktie vor dem Auftreten erster Übernahmespekulationen liege. "Für die Aktionäre lohnt es sich also, unser Angebot anzunehmen", betonte Wenning.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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