Vogelgrippe: Kein Grund zur Panik - Aber Vorsicht ist angezeigt


Archivmeldung aus dem Jahr 2005
Veröffentlicht: 29.08.2005 // Quelle: Stadtverwaltung

Um eine Einschleppung der Vogelgrippe zu verhindern, ist eine Eilverordnung geplant, die eine Aufstallung von Legehennen, Truthühnern, Enten und Gänsen unter gewissen Voraussetzungen ab Mitte September vorsieht. Nach dem derzeitigen Verordnungsentwurf gilt dies aber nur für Bestände mit mehr als 100 Tieren.

Als Reservoir für die Viren der Vogelgrippe, (die hochpathogene Form der aviären Influenza HPAI), gelten ohnehin vor allem wilde Wasservögel, Küstenvögel und Möwen. Diese Tiere können Influenzaviren tragen ohne Krankheitsanzeichen zu zeigen. Sie scheiden dann mit ihrem Kot große Mengen an Viren aus. Es besteht das Risiko, dass diese Viren über die Wildvögel aus den Regionen, in denen Geflügelpest festgestellt worden ist, hierher verschleppt werden.

Grundsätzlich sind deshalb alle Geflügelhalter zur erhöhten Wachsamkeit aufgerufen und werden gebeten, dem Veterinäramt verdächtige Erkrankungen ihres Geflügel, die auch in dem beiliegenden Merkblatt detailliert beschrieben sind, umgehend mitzuteilen.

Der Amtstierarzt möchte die Gelegenheit nutzen, nochmals alle Halter von Enten, Gänsen, Fasanen, Hühnern, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühnern und Wachteln aufzufordern, sofern noch nicht geschehen, mitzuteilen, welches Geflügel sie in welcher Anzahl wo halten. Das Bestandsregister muss sorgfältig mit Zu- und Abgängen von Geflügel, mit Todesfällen und Impfungen geführt werden. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass das Geflügel gegen die Geflügelpest nicht geimpft wird, Hühner und Truthühner aber regelmäßig gegen die Newcastle – Krankheit geimpft werden müssen.

Als vorbeugende Maßnahmen sollten alle Geflügelhalter versuchen, jeglichen direkten oder indirekten Kontakt ihrer Hausgeflügel mit Zugvögeln oder anderem Wildgeflügel zu verhindern. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass vor Betreten der Geflügelhaltungsanlagen das Schuhwerk gereinigt wird. Grundsätzlich sollte der Kontakt des Geflügels mit fremden Personen oder anderen Tieren auf ein Minimum reduziert werden. Die Fütterung des Geflügels sollte in geschlossenen Stallungen stattfinden, um nicht an offenen Futterplätzen Wildvögel anzulocken.

Für weitere Fragen und zur Anmeldung der Geflügelhaltung steht das Veterinäramt unter der Rufnummer: 0214-406-3901 oder über die e-mail-Adresse: veterinaeramt@stadt.leverkusen.de zur Verfügung.

In dringenden Fällen ist der Amtstierarzt über die Leitstelle der Feuerwehr: 0214-75050 erreichen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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