Mit weiteren Vereinbarungen erneuert der Bayer-Konzern den Beschäftigungspakt:

Dr. Richard Pott: "Weitreichende Sicherheiten in einem schwierigen Umfeld"

Archivmeldung aus dem Jahr 2004
Veröffentlicht: 12.07.2004 // Quelle: Bayer

Mit drei weiteren Vereinbarungen erneuert der Bayer-Konzern den Beschäftigungspakt und stärkt den Personalverbund zwischen seinen Gesellschaften. "Damit bieten wir in einem nach wie vor schwierigen wirtschaftlichem Umfeld weitreichende Sicherheiten - ein weiterer Meilenstein für den hohen Stellenwert unserer sozialen Verantwortung gegenüber allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern", betont Dr. Richard Pott, Arbeitsdirektor und Vorstandsmitglied der Bayer AG.

Gesamtbetriebsvereinbarung Standortsicherung III
Der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen, Reduzierung des angekündigten Personalabbaus und Ausbildung auf hohem Niveau sind drei Kernpunkte der neuen Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) zur Standortsicherung, die jetzt in dritter Auflage zwischen der Bayer-Unternehmensleitung und dem Gesamtbetriebsrat verabschiedet wurde.
Die GBV basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem Vorstand der Bayer AG und den Arbeitnehmervertretern im Bayer-Aufsichtsrat, die im November vorigen Jahres im Zuge der strategischen Neuausrichtung des Konzerns abgeschlossen wurde. Damals wurde entschieden, die Chemieaktivitäten und Teile des Polymergeschäfts aus dem Konzern auszugliedern und als selbständige Gesellschaft - Lanxess - an die Börse zu bringen.

"Der Beschäftigungspakt schließt alle Konzernführungsgesellschaften der Bayer AG sowie Lanxess ein und hat eine Laufzeit bis Ende 2007", erläutert Pott. Festgelegt wurde unter anderem, dass Bayer die bisherigen Ausbildungsaktivitäten auf hohem Niveau fortsetzen wird. Danach werden jährlich 875 Ausbildungs- und Starthilfeplätze angeboten, wovon 525 Plätze für die bedarfsorientierte Ausbildung im Konzern zur Verfügung stehen, 175 Plätze für die neue Bayer-Verbundausbildung "Ausbildungsinitiative Rheinland" bereit gestellt und weitere 175 Plätze zur Förderung der Integration von Jugendlichen im sogenannten "Starthilfeprogramm" angeboten werden.

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass Bayer den in 2004 und 2005 geplanten Personalabbau an den deutschen Standorten von rund 4.000 auf ca. 3.000 Stellen reduziert. Dies wird nach Auffassung des Unternehmens voraussichtlich dazu führen, dass sich die Anzahl beschäftigungsloser Mitarbeiter, die Bayer in der Abteilung "Bedarfsgerechte Einsätze", in den Projektcentern sowie im Ausgebildeten-Pool führt, erhöhen wird. Nicht jeder dieser Mitarbeiter wird nach Wegfall seines Arbeitsplatzes sofort weiterbeschäftigt werden können, erhält aber trotzdem sein Gehalt. An den dadurch für das Unternehmen entstehenden Kosten beteiligen sich alle Beschäftigten - vom Vorstand bis zum Tarifmitarbeiter - mit einem Solidarbeitrag. Dieser beträgt bis zu 10 Prozent des individuellen variablen Einkommens.

Wolfgang Schenk, Vorsitzender des Bayer-Konzernsprecherausschuss unterstreicht: "Dieses bewährte Instrument zur Beschäftigungssicherung wird uns auch in den nächsten Jahren helfen, die großen Herausforderungen im weltweiten Wettbewerb nach gutem Bayer-Standard zu bewältigen."

Überleitungsvereinbarung Lanxess
Mit der Überleitungsvereinbarung Lanxess hat Bayer den geordneten Übergang der Beschäftigten in die neue Gesellschaft festgelegt und im Einzelnen aufgeführt, welche Rechte und Ansprüche diese Mitarbeiter mitnehmen. So behalten beispielsweise alle kollektivrechtlichen Regelungen ihre Gültigkeit, die Dienstzeiten werden anerkannt, die betriebliche Altersversorgung bleibt ebenso erhalten wie die Ansprüche auf Arbeitgeberdarlehen, Mitarbeiterdepots für Belegschaftsaktien, Gemeinschaftsverpflegung, Weiterbildung oder Mietverhältnisse in Werkswohnungen.

Gesamtbetriebsvereinbarung "Personalverbund"
Das Verfahren der Stellenausschreibungen und -besetzungen sowie den Wechsel von Mitarbeitern zwischen den Bayer-Teilkonzernen und -Servicegesellschaften einschließlich der künftigen Lanxess AG wurde in einer weiteren Vereinbarung - "Personalverbund" - geregelt. Danach sind freie Arbeitsplätze in einer Gesellschaft gesellschafts- und standortübergreifend auszuschreiben. Bei der Besetzung freier Stellen haben die Mitarbeiter der suchenden Gesellschaft Vorrang, die in der Abteilung Bedarfsgerechte Einsätze oder im Ausgebildeten-Pool geführt werden oder die freigestellt sind. Externe Einstellungen erfolgen erst dann, wenn alle Möglichkeiten einer internen Besetzung ausgeschöpft sind. Mit der Vereinbarung wurde sichergestellt, dass der Personalverbund innerhalb des Konzerns und mit Lanxess aufrecht erhalten bleibt.

Mit dem Gesamtpaket ist es uns gelungen, die Interessen unserer Beschäftigten auf Jahre hinaus abzusichern", betont der Bayer-Gesamtbetriebsratsvorsitzende Erhard Gipperich. Nur mit diesen weitreichenden Garantien hätten sich die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat dazu durchringen können, die Entscheidung zur Ausgliederung der Chemieaktivitäten mitzutragen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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