Tierseuchenbekämpfung

Geflügelpest in Asien

Archivmeldung aus dem Jahr 2004
Veröffentlicht: 10.02.2004 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat am vergangenen Wochenende wegen der Ausbreitung der Geflügelpest in Asien eine Eilverordnung erlassen.

Danach müssen sich alle Halter von Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln und Tauben beim Veterinäramt melden und ihre Anschrift, die Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihren Standort angeben, sofern sie dies nicht bereits, wie für Hühnerhalter durch die Viehverkehrsverordnung vorgeschrieben, erledigt haben.

Die Besitzer von Hühnern, Perl- und Truthühnern, Enten und Gänsen sind darüber hinaus verpflichtet, ein Register führen, in das unverzüglich der Zugang und der Abgang von Geflügel einzutragen ist.

Wegen der besonderen Gefährdung der Tiere, müssen auch alle Namen und Anschriften des bisherigen Besitzers, des Transportunternehmens sowie das Datum des Erwerbs bzw. der Abgabe der Vögel aufgelistet werden. Das gilt auch für alle betriebsfremden Personen, die Geflügelhaltung betreten haben. Auch in diesem Fall müssen Namen und Anschrift, das Datum des Betretens sowie das Datum, an dem diese Personen nach ihren Angaben zuletzt eine andere Geflügelhaltung betreten haben, aufgeführt werden.

Beim geringsten Verdacht auf eine seuchenhafte Erkrankung des Bestandes von Hühnern - einschließlich Perl- und Truthühnern, Enten oder Gänsen- muss der Amtstierarzt sofort eingeschaltet werden. Dies ist der Fall, wenn bei Geflügelbeständen mit weniger als 100 Tieren mindestens drei Tiere innerhalb von 24 Stunden sterben oder bei Beständen über 100 mehr als zwei Prozent in diesem Zeitraum sterben oder wenn es zu erheblichen Veränderungen in der Legeleistung oder der Gewichtszunahme kommt.

Das Veterinäramt der Stadt Leverkusen ist unter der Ruf-Nummer 02 14/4 06-39 01 erreichbar. In dringenden Fällen kann der Amtstierarzt über die Leitstelle der Feuerwehr Leverkusen, Telefon 02 14/7 50 50 benachrichtigt werden.

Die klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Viruskrankheit, die bei heimischen Geflügelarten, wie Hühner, Enten, Gänse, Puten, Tauben und bei Wildvögeln auftreten kann. Die Krankheit wird durch Tierkontakt, aber auch indirekt durch Transportbehälter oder Verpackungsmaterial übertragen.

Bislang ist in Deutschland noch kein Seuchenfall aufgetreten. Die Krankheit ist jedoch äußerst ansteckend und kann großen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Um eine Einschleppung in heimische Bestände zu verhindern, kommt es entscheidend darauf an, dass alle Geflügelhalter die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen genau einhalten.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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