In den vergangenen Jahren ist der verfassungsrechtlich verbürgte Gestaltungs- und Entscheidungsraum der Städte in einem nie gekannten Maße geschrumpft. Immer neue Aufgaben wurden den Städten überantwortet und haben deren Handlungsmöglichkeiten weiter eingeschränkt. Verfassungstheorie und -wirklichkeit klaffen stark auseinander. Eine Flut bis ins Detail geregelter kostenwirksamer Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder sowie die stark angewachsene Zahl der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften haben die Städte zu einem staatlichen Vollzugsorgan degradiert. Der von Außensteuerung frei verbleibende geringe Raum der kommunalen Selbstverwaltung ist durch die ruinöse Situation der Kommunalfinanzen minimiert worden. Die so genannte „freie Spitze“ für freiwillige Aufgaben tendiert gegen Null.
Bund und Länder werden von den Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetages aufgerufen, mindestens folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Die vom Deutschen Städtetag beschriebene Situation lässt sich für Leverkusen durchaus bestätigen.
In den vergangenen sechs Jahren (1997 bis 2002) wurden aufgrund gesetzlicher Änderungen rund. 40 Stellen bei der Stadt Leverkusen eingerichtet, ohne das entsprechende Kompensationsmittel durch Bund oder Land hierfür zur Verfügung gestellt wurden. Allein dies verursacht Jahr für Jahr Personalkosten von rund 1,7 Mio. €. Hochgerechnet bis zum Jahr 2010 hat die Stadt Leverkusen etwa 14 Mio. € an Mehrausgaben zu finanzieren. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht den stetigen Zuwachs an Aufgabenübertragung durch Bund und Land auf die Kommunen exemplarisch für den Zeitraum von 1997 bis 2002.
Jahr
Gesetzliche Grundlage
Stelleneinrichtungen
1997
Betreuungsgesetz
16,00 Stellen im Fachbereich Kinder und Jugend)
1,00 Stelle im gleichen Fachbereich
1999
Gesetz zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
1,00 Stelle im Fachbereich Kinder und Jugend
0,50 Stelle im gleichen Fachbereich
7,00 Stellen im Fachbereich Kinder und Jugend
2000
PCB-Richtlinien NW
3,00 Stellen im Fachbereich Straßenverkehr (FB 36)
0,75 Stelle im Fachbereich Gesundheit und Soziales
2,00 Stellen im gleichen Fachbereich
1,00 Stelle im Fachbereich Gebäudewirtschaft
1,00 Stelle im gleichen Fachbereich
2001
Gesetz zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
0,65 Stelle im Frauenbüro
0,50 Stelle im Bürgerbüro
3,35 Stellen im Fachbereich Kinder und Jugend
2002
PCB-Richtlinien NW
1,00 Stelle im Fachbereich Veterinärwesen
1,00 Stelle im Fachbereich Gesundheit und Soziales
1,00 Stelle im Fachbereich Gebäudewirtschaft
Summe
40,75 Stellen
Insgesamt mussten auch aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, für jedes 3-jährige Kind einen Kindergartenplatz sicherzustellen- in Leverkusen seit dem Jahr 1993 rund 90 Mitarbeiterinnen eingestellt werden. Die Zahl der Kindergärten hat sich seit 1993 von 67 auf 85 bis heute erhöht. Der Investitionsaufwand, welcher durch die Stadt Leverkusen getragen werden musste beläuft sich dabei auf rund 10 Mio. €. Landeszuschüsse der insgesamt zu investierenden 17 Millionen wurden in Höhe von rd. 7 Mio. € gewährt. Der Löwenanteil ist hierbei wieder durch die Stadt Leverkusen getragen wurden.