Für viele Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer beginnt jetzt die Zeit, in der wieder kräftig zur Schere gegriffen werden darf. Die Stadtverwaltung Leverkusen weist darauf hin, dass die gesetzliche Schonzeit für den radikalen Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen am 30. September endet. Ab dem 1. Oktober 2025 haben Eigentümerinnen und Eigentümer wieder grünes Licht für intensive Pflegearbeiten auf ihren Grundstücken.
Hintergrund der jährlichen Regelung ist das Bundesnaturschutzgesetz. Um die Brut- und Niststätten heimischer Tiere, insbesondere von Vögeln und Insekten, zu schützen, gilt vom 1. März bis zum 30. September eine Schonzeit. In diesen Monaten sind starke Rückschnitte oder das Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen oder Fassadenbegrünungen verboten. Ab dem 1. Oktober bis Ende Februar dürfen diese Gehölze dann wieder "bis auf den Stock" zurückgeschnitten werden. Die Stadt betont, dass die Einhaltung des Stichtags am 1. März im kommenden Jahr unerlässlich ist. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Unabhängig von der Schonzeit macht der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr auf eine ganzjährige Verpflichtung aufmerksam, die direkt der Sicherheit aller Leverkusenerinnen und Leverkusener dient. Laut der städtischen Satzung sind Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, die Vegetation so in Schuss zu halten, dass sie nicht in den öffentlichen Raum hineinwächst.
Dabei ist das sogenannte "Lichtraumprofil" freizuhalten. Konkret bedeutet das:
Auch wenn das Bundesnaturschutzgesetz strenge Regeln für die Brutzeit vorsieht, gibt es Ausnahmen. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt, bei dem nur der Zuwachs der Pflanzen entfernt wird, ist auch im Frühling und Sommer erlaubt. Dies gilt insbesondere, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist oder die Stadtverwaltung zum Rückschnitt auffordert.
Eine besondere Verantwortung tragen Eigentümer bei extremen Wetterlagen. Droht durch abgeknickte Äste nach einem Sturm eine Gefahr für Passanten oder Nachbarn, muss zur Sicherung umgehend und eigenverantwortlich gehandelt werden.