Stadt sucht Haupt- und Ersatzschöffen

Veröffentlicht: 16.02.2023 // Quelle: Stadtverwaltung

In diesem Jahr stehen wieder Schöffenwahlen an. Auch im für Leverkusen zuständigen Landgerichtsbezirk werden geeignete Bewerber für dieses wichtige gesellschaftliche Amt gesucht. Die Wahl dazu findet bundesweit im ersten Halbjahr 2023 für die Amtszeit von 2024 bis 2028 statt. 

Gesucht werden in Leverkusen insgesamt 224 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Leverkusen und Landgericht Köln als Vertreter des Volkes Recht sprechen. Der Rat der Stadt Leverkusen muss doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlagslisten wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen. 

Bewerbungsbedingungen der Bewerberinnen und Bewerber, die

  1. in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 bereits fünfundzwanzig, aber noch keine siebzig Jahre alt sind,
  2. deutsche Staatsangehörige sind,
  3. die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,
  4. nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann

Diese Bürgerinnen und Bürger können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste melden.

Die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nicht möglich für

  1. hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.), oder
  2. Religionsdiener

Die Bewerberinnen und Bewerber sollen über soziale Kompetenz sowie Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Juristische Kenntnisse oder eine juristische Vorbildung sind nicht erforderlich. Da der Sitzungsdienst auch anstrengend sein kann, sollten die Bewerberinnen und Bewerber gesundheitlich dazu in der Lage sein. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafjustiz üben das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und -richter aus. 

Interessenten können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 15.03.2023, beim Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr melden. Kontakt: Herr Roland Rütter, Tel.: 0214 /36091; E-Mail: 360@Stadt.Leverkusen.de 

Ein Antragsformular kann von der Internetseite www.leverkusen.de (Schöffenwahl | Stadt Leverkusen) oder www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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