SPD: Beharrlichkeit zahlt sich aus: Endlich Fracking-Verbot in NRW


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 23.06.2016 // Quelle: Karl Lauterbach

Am Freitag beschließt der Deutsche Bundestag (wahrscheinlich) ein Gesetz zur Regulierung von Fracking. Damit ist klar: Unkonventionelles Fracking bleibt auch künftig in Nordrhein-Westfalen verboten. Dies teilen die Kölner SPD-Bundestagsabgeordneten Elfi Scho-Antwerpes, Martin Dörmann, Karl Lauterbach und Rolf Mützenich mit.
Die NRW SPD mit Hannelore Kraft an der Spitze hat sich gemeinsam mit der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt. Elfi Scho-Antwerpes: „Am Freitag wird der Deutsche Bundestag Fracking rechtssicher verbieten. Denn: Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen. Dieser Linie sind wir immer treu geblieben. Unsere Beharrlichkeit zahlt sich jetzt aus.“
Karl Lauterbach verspricht: „Das nun vorliegende Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort.“
Sämtliche Umweltstandards beim seit den 1960er Jahren zum Beispiel in Niedersachsen betriebenen konventionellen Fracking werden erheblich verbessert. Unkonventionelles Fracking, wie vor allem in den USA praktiziert, wird bundesweit lediglich an maximal vier Stellen zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen. Aber nur, wenn das betroffene Bundesland zuvor zugestimmt hat.
Martin Dörmann ergänzt: „Der Ländervorbehalt war für uns entscheidend. Hannelore Kraft hat immer gesagt, dass es kein Fracking in NRW geben wird, so lange sie Ministerpräsidentin ist. Faktisch wird es also ein klares Fracking-Verbot in NRW geben.“
Am Ende der wissenschaftlichen Forschung wird sich der Deutsche Bundestag wieder mit dem Thema befassen. Entgegen der Vorschläge aus der Union wird dann also keine Expertenkommission über den Einsatz von Fracking entscheiden, sondern das gewählte Parlament. Auch dies ist ein Erfolg der
nordrhein-westfälischen SPD, die eine mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Expertenkommission immer abgelehnt hat. Nur wenn der Bundestag im Jahr 2021 das Verbot aktiv aufhebt, wäre kommerzielles, unkonventionelles Fracking in Deutschland möglich. Die Chancen dafür sind so minimal, dass es fraglich ist, ob sich unter diesen Umständen überhaupt ein Unternehmen auf die teuren Probebohrungen einlässt.
Rolf Mützenich abschließend: „Unsere Haltung war immer klar: Unkonventionelles Fracking ist nicht verantwortbar. Ich freue mich, dass dies nun auch der Koalitionspartner eingesehen hat und wir am Freitag ein Fracking-Verhinderungsgesetz verabschieden werden.“


Jetzt muß der Kölner Abgeordnete Lauterbach nur noch verraten, in welchem Leverkusener Stadtteil Fracking geplant war.
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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