Schwerpunktaktion gegen Falschparken auf Geh- und Radwegen

13.09.2023 // Quelle: Stadtverwaltung

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Der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr in Leverkusen startet anlässlich der europäischen Mobilitätswoche eine Schwerpunktaktion gegen Falschparker auf Geh- und Radwegen. Die Aktion läuft vom 16. bis zum 22. September 2023. Der Kommunale Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachung werden verstärkt kontrollieren und Hinweise von Bürgern entgegennehmen. Ziel ist es, die Zahl der Verstöße zu reduzieren, da diese zu Störungen und Gefährdungen führen können. Im Zeitraum von Januar bis August 2023 wurden bereits über 3.799 Fälle von Falschparken auf Gehwegen und 34 Fälle auf Radwegen angezeigt. Bei besonderer Behinderung oder Gefährdung wurden bisher in 32 Fällen Abschleppmaßnahmen eingeleitet. Das unberechtigte Parken auf Geh- und Radwegen kann ein Verwarngeld von 55 Euro zur Folge haben, bei Behinderung oder längerem Parken erhöht sich das Bußgeld und es wird ein Punkt in Flensburg verhängt. Der ADFC Leverkusen begrüßt die Schwerpunktaktion ausdrücklich.

Falschparken im Fokus: Zur europäischen Mobilitätswoche startet der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr eine Schwerpunktaktion mit verstärkten Kontrollen gegen Falschparker*innen auf Geh- und Radwegen. Die Aktion beginnt am Samstag, 16. September, und läuft bis einschließlich Freitag, 22. September 2023.

Im Zuge der Schwerpunktaktion werden der Kommunale Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachung die Geh- und Radwege im Zuge der personellen Möglichkeiten verstärkt kontrollieren und priorisiert berücksichtigen. Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern können an die Leitstelle des KOD unter Tel. 0214-406 36555 oder Leitstelle-KOD@stadt.leverkusen.de gerichtet werden.

„Wer zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist, soll darauf vertrauen können, dass die hierfür eigens vorbehaltenen bzw. eingerichteten Verkehrsbereiche auch wirklich zur Verfügung stehen und nicht blockiert werden“, betont Steffen Franzkowski, kommissarischer Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr. „Durch parkende Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen entstehen vermeidbare Störungen und Beeinträchtigungen sogenannter „schwächerer Verkehrsteilnehmender“, wodurch sich oftmals auch Gefährdungssituationen ergeben können.“

Durch hohen Druck der Verkehrsüberwachung soll die Zahl der Verstöße durch Falschparken im Stadtgebiet reduziert werden. Im Zeitraum zwischen dem 1. Januar bis 31. August 2023 wurden durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachung sowie durch Privatanzeigen insgesamt 3.799 Fälle von Falschparken auf Gehwegen und 34 Fälle von Falschparken auf Radwegen bei der Bußgeldstelle zur Anzeige gebracht. In 32 Fällen wurden bisher aufgrund der besonderen Behinderungs- und Gefährdungslage Abschleppmaßnahmen eingeleitet.

Der 1. Vorsitzende des ADFC Leverkusen, Kurt Krefft, begrüßt die Schwerpunktaktion: „Im Zuge von Bürgergesprächen mit dem ADFC wurden vielfach Falschparker auf Geh- und Radwegen bemängelt und fehlende Kontrollen kritisiert. Dementsprechend wird die Schwerpunktaktion seitens des ADFC ausdrücklich begrüßt.“

Das unberechtigte Parken auf Gehwegen hat nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro zur Folge, beim unberechtigten Parken auf Radwegen ist ebenfalls ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro vorgesehen. Liegt beim Geh- oder Radwegparken eine Behinderung bzw. Gefährdung vor oder wird länger als eine Stunde auf dem Gehweg oder Radweg geparkt, erhöht sich der Bußgeldregelsatz und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg verhängt.

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