Regelungen für Corona-Tests von Urlaubsrückkehrern


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 04.08.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Der Bund hat kostenlose Corona-Tests für alle Reisrückkehrer beschlossen. An den Flughäfen in Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und Münster/Osnabrück ist für auf dem Luftweg einreisende Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Testung möglich.

Auf dem Landweg einreisende Personen oder Personen, die nicht aus Risikogebieten einreisen, können sich bei einem niedergelassenen Arzt (zuständiger Hausarzt) melden. Dieser nimmt gemäß geltender Vereinbarung zwischen MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales), Kassenärztlichen Vereinigungen und Städte- sowie Landkreistag den Abstrich selbst vor oder veranlasst die Überweisung zur Probenentnahme (z.B. im Synlab-Container am Klinikum). Das Gesundheitsamt muss nur informiert werden, wenn die Rückkehr aus einem Risikogebiet erfolgt.

Mit Blick auf die geplante Aufnahme des Regelbetriebs haben die zuständigen Landesministerien zudem eine Teststrategie für die Kindertagesbetreuung und die Schulen vereinbart. Das Konzept sieht vor, dass sich alle Beschäftigten an den öffentlichen und privaten Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung im Zeitraum vom 3. August bis zum 9. Oktober 2020 alle 14 Tage freiwillig auf das Corona-Virus testen lassen können. Die Kosten für die Testungen übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen. Auch diese Testungen laufen grundsätzlich über die niedergelassenen Ärzte.

Grundsätzlich gilt, dass beim Auftreten von Symptomen (Fieber, Husten, Geschmacksverlust etc.) in jedem Fall der Hausarzt umgehend informiert werden sollte, der dann einen Corona-Test verordnen kann.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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