Die Stadt Leverkusen hat am 30. Dezember 2024 eine Nachtragssatzung zum Haushalt 2024 verabschiedet. Der Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung wurde auf 1,2 Milliarden Euro festgesetzt. Fremdwährungskredite sind weiterhin ausgeschlossen, jedoch bleibt der Abschluss von Finanztermingeschäften möglich. Alle weiteren Regelungen der ursprünglichen Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Die Bundestagswahl im Wahlkreis 100 (Leverkusen/Köln IV) findet am 23. Februar 2025 statt. Wahlvorschläge müssen bis spätestens 20. Januar 2025, 18:00 Uhr, bei der Kreiswahlleitung eingereicht werden. Parteien, die nicht im Bundestag oder Landtag vertreten sind, müssen ihre Beteiligung an der Wahl bereits bis zum 7. Januar 2025 schriftlich anzeigen.
Leverkusen wird in 108 Wahlbezirke unterteilt. Briefwahlvorstände treten am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 14:30 Uhr in der Käthe-Kollwitz-Schule, Deichtorstraße 2, zusammen. Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 13. Januar und 2. Februar 2025 versendet. Wählerinnen und Wähler müssen ihren Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung mitbringen.
Herr Gerhard Wölwer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) scheidet zum 31. Dezember 2024 aus dem Rat aus. Sein Nachfolger ist Dr. Stefan Pausch, der ab dem 1. Januar 2025 das Mandat übernimmt.
Eine neue Verordnung ermöglicht es, bei vorab bestellten Fahrten Festpreise zu vereinbaren. Diese können bis zu 5 % günstiger oder 20 % teurer als der reguläre Tarif sein. Alle Festpreisfahrten müssen im Taxameter erfasst und dokumentiert werden. Diese Änderungen treten nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Alle Infos auch im Amtsblatt 45 / 2024.