Inhalt des Vergleichs
Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 20.02.2017 wurde ein Vergleichsvorschlag für die Städte Leverkusen und Bergheim als Klägerinnen sowie der Stadt Pulheim als Beklagte und das Unternehmen Segmüller als Beigeladene vorgelegt. Dieser Vergleich zur Begrenzung der Verkaufsflächen des Möbelhauses Segmüller ist nunmehr unter Dach und Fach.
Im Wesentlichen beinhaltet der Vergleich