Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger in Leverkusen die Möglichkeit, den Online-Dienst zum Unterhaltsvorschuss zu nutzen. Der Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Der Online-Dienst bietet sowohl einen Schnell-Check als auch die Beantragung und die jährliche Überprüfung an. Im Schnell-Check kann auf einfache Weise herausgefunden werden, ob das Kind die Anspruchsvoraussetzungen auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erfüllt.
Für die Antragstellung müssen alle erforderlichen Daten eingegeben und die benötigten Nachweise hochgeladen werden. Mit der eID (Online-Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel) besteht die Möglichkeit sich zu authentifizieren und den Antrag direkt online einzureichen. Falls keine eID vorhanden ist, kann alternativ die Bestätigung zum Antrag ausgedruckt werden. Sie muss unterschrieben und dann per Post an den zuständigen Fachbereich Kinder und Jugend versendet werden.
Weitere Informationen zur eID können hier abgerufen werden:
Weiterführende Informationen sowie die Online-Dienste sind auf dem Kommunalportal der Stadt Leverkusen zu finden: https://leverkusen.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/16459/show
Das Portal ergänzt das Online-Angebot von Verwaltungsdienstleistungen der Stadt Leverkusen und trägt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bei.
Weiteren Fragen zum Unterhaltsvorschuss können per E-Mail an die Unterhaltsvorschussstelle des Fachbereiches Kinder und Jugend gerichtet werden: Team-UV@stadt.leverkusen.de.