Lebenslange Haftstrafe für einen der Beisicht-Attentäter


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 03.04.2017 // Quelle: Pro NRW

Im Terrorprozess um den gescheiterten Mordkomplott gegen den <A HREF=""/presse/Thema.php?view=00000150">PRO NRW Parteivorsitzenden Beisicht sowie um den versuchten Bombenanschlag im Bonner Hauptbahnhof ist der Hauptangeklagte Marco G. zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die drei weiteren islamistischen Terroristen wurden wegen Beteiligung an dem Mordkomplott gegen Beisicht zu Haftstrafen zwischen neuneinhalb und zwölf Jahren verurteilt. Alle vier Angeklagten wurden wegen Verabredung zum Mord und Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Die Verteidiger der Terroristen hatten für alle vier Angeklagten Freispruch beantragt.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte den Prozess an 155 Tagen verhandelt, 27 Sachverständige und 157 Zeugen wurden gehört.

Zum Urteilsausgang erklärt der PRO NRW Parteivorsitzende Rechtsanwalt Markus Beisicht:


„Ich bin im Interesse unserer aller Sicherheit erleichtert, dass die vier islamistischen Terroristen nun viele Jahre aus dem Verkehr gezogen werden und demzufolge keine Möglichkeiten mehr haben, weitere Straftaten gegen Andersdenkende zu verüben. Es bleibt natürlich grotesk, dass das Opfer des Mordkomplotts im Strafverfahren noch nicht einmal angehört wurde, und dass mir die Möglichkeit einer Nebenklage verweigert worden ist. Des Weiteren bleibt es der historische Verdienst von PRO NRW mit der damaligen provokanten Wahlkampagne zur Landtagswahl 2012 in weiten Teilen der Öffentlichkeit zum ersten Mal auf die Gefahren des menschenverachtenden Salafismus aufmerksam gemacht zu haben. Wegen unserer Warnung vor dem salafistischen Extremismus hat man uns stigmatisiert und ausgegrenzt. Fünf Jahre später sind unsere damaligen Positionen zum Umgang mit den salafistischen Extremisten gesellschaftlichen Konsens geworden.“


Sicht des Oberlandesgerichtes:"Lebenslange Freiheitsstrafe und mehrjährige Haftstrafen: Verurteilung wegen versuchten Sprengstoffanschlags am Hbf. Bonn und vereiteltem Attentat auf Politiker

Mit Urteil vom 3. April 2017 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) den Angeklagten Marco G. u.a. wegen versuchten Mordes zu lebenslanger und drei weitere Angeklagte u.a. wegen der Gründung einer terroristischen Vereinigung zu mehrjährigen Freiheitssaftstrafen verurteilt.

1. Versuchter Sprengstoffanschlag am Bonner Hauptbahnhof
Den heute 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen Marco G. hat der Senat wegen versuchten Mordes und versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§ 211, § 308 Abs. 1-3, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB) sowie u.a. der Gründung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) und Verabredung zum Mord (§ 211, § 30 Abs. 2 StGB) an dem Vorsitzenden von Pro NRW zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt.

Zur Überzeugung des Senats hat der zum Tatzeitpunkt 25-jährige Marco G. am 10. Dezember 2012 versucht, auf einem Bahnsteig des Bonner Hauptbahnhofes eine selbstgebaute Rohrbombe zur Explosion zu bringen, um hierdurch eine Vielzahl von Menschen zu töten. Hierzu hat er eine funktionsfähige und mit einem Zeitzünder versehene Bombe in einer blauen Sporttasche auf dem Bahnsteig platziert. Zu einer Explosion des Sprengsatzes kam es nicht, da die fragile Zündvorrichtung durch Einwirkungen Dritter (z.B. Tritte) beschädigt worden war bzw. die zur Zündung notwendigen Kontakte unterbrochen wurden. Für den Senat steht fest, dass die verwendete Konstruktion der Rohrbombe tatsächlich mit einer selbstgebauten Zündvorrichtung, nämlich einem kleinen Behältnis für den Initialsprengstoff, ausgestattet war. Insoweit stützt der Senat seine Überzeugung insbesondere auf konkret feststellbare Recherche- und Beschaffungsbemühungen des Angeklagten zu der Konstruktion der Zündvorrichtung. Zwar konnte der Initialzünder durch die Ermittlungsbeamten nicht gesichert werden. Zur Überzeugung des Senats hat jedoch allein die massive Einwirkung und Zerstörung sowie großflächige Verteilung aller Einzelbestandteile infolge der polizeilichen Entschärfungsmaßnahmen dazu geführt, dass der Zünder nicht mehr aufgefunden werden konnte.

2. Vereiteltes Attentat auf den Vorsitzenden von PRO NRW
Mit gleichem Urteil hat der Senat die Mitangeklagten, den 43-jährigen albanischen Staatsangehörigen Enea B., den 25-jährigen deutsch-türkischen Staatsangehörigen Koray D. u.a. wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der Verabredung zum Mord und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, §§ 30 Abs. 2 i. V. m. 211 StGB, § 52 WaffG) zu jeweils einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren sowie den 24-jährigen Deutschen Tayfun S. u.a. wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der Verabredung zum Mord zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Zur Überzeugung des Senats haben sie gemeinsam mit Marco G. mehrere Anschläge geplant, u.a. ein tödliches Attentat auf den Vorsitzenden der Partei Pro NRW im März 2013. Im Zusammenhang mit den Festnahmen der Angeklagten wurden nicht unerhebliche Sprengstoffmengen aufgefunden, welche bei den weiteren geplanten Taten gegebenenfalls zum Einsatz kommen sollten. Die Festnahme der Angeklagten erfolgte, bevor es zur Ausführung dieser Taten kommen konnte.

Eine Beteiligung der weiteren Mitangeklagten an dem von Marco G. versuchten Sprengstoffanschlag am Bonner Hauptbahnhof war nicht Gegenstand der Anklage.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sowohl der Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt können gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Az.: OLG Düsseldorf, III-5 StS 1/14
Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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