Hund in Koffer tot aufgefunden: PETA setzt Belohnung für Hinweise aus

21.03.2024 // Quelle: PETA Deutschland

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In Leverkusen wurde ein Hund tot in einem Koffer gefunden, was PETA veranlasste, eine Belohnung für Hinweise auszusetzen. Die ehemaligen Halter des Hundes waren bereits wegen Tierquälerei bekannt, jedoch ohne Tierhalteverbot. PETA fordert ein sofortiges Verbot für sie. Hinweise zum Fall werden gesucht. Tierschutzgesetze sollen geändert werden, um Tieren Grundrechte zu gewähren. Weitere Informationen unter den angegebenen Links.

In einem schockierenden Fall von Tierquälerei wurde in Leverkusen ein Hund tot in einem Koffer aufgefunden. Der Vorfall ereignete sich am 8. März gegen 14:30 Uhr in einem Waldgebiet nahe der Gezelinkapelle. Die Tierrechtsorganisation PETA hat daraufhin eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ergreifung und rechtskräftigen Verurteilung der Täter führen könnten.

Laut Whistleblower-Angaben waren die ehemaligen Halter des Hundes bereits in der Vergangenheit wegen eines Falls von Tierquälerei behördlich bekannt. Trotz früherer massiver Tierschutzverstöße gegen sie lag bisher kein Tierhalteverbot vor. Die Herkunft des verstorbenen Tieres bleibt bisher ungeklärt. Aktuell wird der Körper des Hundes forensisch untersucht, während PETA bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen die ehemaligen Halter eingereicht hat.

Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA, drückt ihre Bestürzung über den Vorfall aus und betont die Notwendigkeit, die Hintergründe der Tat aufzuklären. Besonders kritisch sieht die Organisation, dass die ehemaligen Halter trotz bekannter Tierschutzverstöße weiterhin Tiere halten durften. PETA fordert deshalb ein sofortiges Tierhalte- und Betreuungsverbot für die betroffenen Personen.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem Fall liefern kann, wird gebeten, sich bei der Polizei oder direkt bei PETA zu melden. Hinweise können telefonisch unter der Nummer 0711-8605910 oder per E-Mail eingereicht werden, auch anonyme Meldungen sind möglich.

Das Töten von Tieren stellt nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes eine Straftat dar, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. PETA nimmt den traurigen Anlass zum Anlass, um auf das Thema Speziesismus aufmerksam zu machen und fordert zum 30-jährigen Jubiläum der Organisation gesetzliche Änderungen, die Tiere als Rechtssubjekte anerkennen und ihnen Grundrechte gewähren.

Für weitere Informationen:

* PETA Deutschland: Themen rund um den Staatsanwalt
* Whistleblower: Melden Sie Tierquälerei


Denkmäler aus dem Artikel: Gezelinkapelle
Themen aus dem Artikel: Staatsanwaltschaft

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