Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 29.09.2014 beschlossen, für die nachfolgenden Jahre ein Glasverbot für den Bereich Leverkusen-Schlebusch zu erlassen.
Das Glasverbot betrifft folgende Zeiträume:
Donnerstag, 23. Februar 2017, 08.00 – 21.00 Uhr (Weiberfastnacht)
Samstag, 25. Februar 2017, 10.00 – 19.00 Uhr (Karnevalszug Schlebusch)
Der Bereich des Glasverbotes wird auf folgende Straßen beschränkt:
• Fußgängerzone von der Einmündung Oulustraße / Lindenplatz bis zur Einmündung Gregor-Mendel-Straße
• Oulustraße von der Einmündung Münsters Gäßchen bis zur Einmündung von-Diergardt-Straße / Hammerweg.
• Ladenfläche und Parkplatz parallel zum Hammerweg und bis zur Dechant-Fein-Straße.
Als zusätzliche Maßnahme wird die Oulustraße im Bereich zwischen Einmündung von-Diergardt-Straße/Hammerweg/Bergische Landstraße und der zweiten Einfahrt Münsters Gäßchen von der Herbert-Wehner-Straße aus kommend für den Individualverkehr gesperrt.
Der Verkehr wird aus Richtung Köln kommend von der Bergischen Landstraße über den Dhünnberg, Karl-Carstens-Ring und Herbert-Wehner-Straße umgeleitet. Anwohner können bis Einmündung Hammerweg und von-Diergardt-Straße anfahren. Die Anfahrt zum Münsters Gäßchen erfolgt über die Herbert-Wehner-Straße.
Die Parkplätze Münsters Gäßchen und auch die Parkgarage sind über die Herbert-Wehner-Straße/Oulustraße erreichbar. Die Straße Münsters Gäßchen wird zum Einbahnstraßenverkehr mit der Einfahrt in Höhe Pfannkuchenhaus und Ausfahrt Höhe Haus-Nr. 40.
Der Busverkehr wird ab Einmündung Dhünnberg über Dhünnberg, Karl-Carstens-Ring und Herbert-Wehner-Straße umgeleitet. Diese Regelung gilt für Donnerstag, 23. Februar 2017 in der Zeit von 08.00 bis mindestens 21.00 Uhr. Die Haltestellen von-Diergardt-Straße und Gezellinallee werden nicht angefahren.
Für den Karnevalssamstag gelten die Sperrungen für den Karnevalszug.