Durch Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales wurden die Verwaltungsvorschriften zu § 48 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz geändert. Das bedeutet für die Kommunen mehr Handlungsspielraum bei der Geschwindigkeitsüberwachung. Um die Verkehrssicherheit in unserer Stadt zu verbessern, führen Polizei und Stadtverwaltung deshalb regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen an wechselnden Standorten durch.
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