Geflügelpestüberwachungszone jetzt auch in Teilen von Leverkusen


Archivmeldung aus dem Jahr 2022
Veröffentlicht: 10.11.2022 // Quelle: Stadtverwaltung

Nachdem am 7.11.2022 der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) in der Stadt Bergisch Gladbach festgestellt wurde, richtete das zuständige Veterinäramt um den Seuchenbestand eine Schutzzone (früher „Sperrbezirk“) mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) mit einem Radius von 10 Kilometern ein.

Die Überwachungszone erstreckt sich teilweise auf das Gebiet der Stadt Leverkusen (siehe Karte) und umfasst die Stadtteile Manfort, Alkenrath, Quettingen, Lützenkirchen, Steinbüchel und Schlebusch. Die äußere Grenze der Überwachungszone ist in dem folgenden Kartenausschnitt als blaue Linie dargestellt.

In Leverkusen sind über 3000 Tiere in 114 Beständen mit einer durchschnittlichen Bestandsgröße von 29 Tieren von den zu ergreifenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen betroffen.

Im Rahmen einer Allgemeinverfügung wurden diese Maßnahmen öffentlich bekannt gemacht. Die Allgemeinverfügung wurde im heute herausgegebenen Amtsblatt veröffentlicht, das online unter https://www.leverkusen.de/rathaus-service/downloads/rathaus/amtsblatt/Amtsblatt-Nr.46-vom-10.11.2022.pdf zu finden ist.

Insbesondere haben geflügelhaltende Betriebe dem Veterinäramt, wenn noch nicht bereits geschehen, unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts zu melden.

Geflügelhaltende Betriebe haben in der Überwachungszone eine zusätzliche Überwachung im Betrieb durchzuführen, indem die gehaltenen Vögel einmal am Tag auf Veränderungen zu prüfen sind (gesteigerte Todesrate, verringerte Beweglichkeit der Tiere, signifikanter Anstieg oder Rückgang der Produktionsdaten). Jede erkennbare Änderung ist dem Veterinäramt unverzüglich telefonisch mitzuteilen (Tel. 0214/406-3901).

Des Weiteren ist in den betroffenen Betrieben eine Schadnagerbekämpfung durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Betriebe haben zum Schutz vor biologischen Gefahren sicherzustellen, dass jegliche Personen, die mit den gehaltenen Vögeln im Betrieb in Berührung kommen oder den Betrieb betreten oder verlassen, Hygienemaßnahmen beachten.

Niemand darf in der Überwachungszone gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands freilassen, auch die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

Weitere Hinweise befinden sich auf der Internetseite der Stadt Leverkusen unter dem Stichwort „Geflügelpest“ unter dem Reiter „Downloads und Links“.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129
Straßen aus dem Artikel: Bruch

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