Der Fachbereich Stadtgrün rechnet auch in dieser Saison mit einem vermehrten Auftreten des Eichenprozessionsspinners (Thaumetopoea processionea), kurz EPS. Die Stadtverwaltung informiert umfassend über die Gefahren und die ergriffenen Gegenmaßnahmen, um die Leverkusenerinnen und Leverkusener bestmöglich zu schützen.
Ein wichtiges Merkmal vorweg: Der Eichenprozessionsspinner befällt ausschließlich Eichen. Charakteristisch für den Befall sind die typischen Gespinste (Nester), die sich in den Baumkronen, an Astgabeln und direkt an den Stämmen bilden. Auch die langen, weißen Haare der Raupen sowie deren namensgebende Fortbewegung in „Prozessionen“ – also in langen Reihen – von den Nestern zu den Fraßstellen an den Blättern sind untrügliche Erkennungsmerkmale.
Für die menschliche Gesundheit ist der EPS nicht ungefährlich. Die Raupen häuten sich bis zu ihrer Verpuppung sechsmal. Ab der dritten Häutung entwickeln sie zusätzlich zu ihren langen, sichtbaren Haaren winzige, nur etwa 0,1 bis 0,25 Millimeter lange „Brennhaare“. Diese enthalten ein spezielles Eiweißgift, mit dem sich die Raupen vor Fressfeinden schützen.
Diese Brennhaare sind tückisch: Sie verbleiben in den Gespinsten sowie am Stamm und reichern sich auch in der näheren Umgebung der befallenen Bäume an. Der Wind kann sie bis zu 200 Meter weit transportieren. Besondere Vorsicht ist geboten, da der Giftstoff in den Haaren rund zwei Jahre lang aktiv bleiben kann.
Der direkte Kontakt mit diesen Brennhaaren kann bei Menschen zu Reizungen und allergischen Reaktionen führen. Betroffen sein können die Haut, die Atemwege und die Schleimhäute. Die Stadtverwaltung rät dringend: Sollten entsprechende Symptome nach einem möglichen Kontakt auftreten, sollte umgehend ein Arzt konsultiert werden.
Um Risiken zu minimieren, wird empfohlen, einen längeren Aufenthalt im direkten Umfeld von befallenen Eichen zu vermeiden. Ist ein Passieren unumgänglich, sollte dies zügig geschehen.
Der Fachbereich Stadtgrün ergreift auch in diesem Jahr wieder gezielte Maßnahmen:
Der Fachbereich Stadtgrün ist für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auf den städtischen Grünflächen, Friedhöfen, in den Parkanlagen und ähnlichen öffentlichen Bereichen zuständig. Für Bürgerinnen und Bürger wichtig zu wissen: Bei einem Auftreten des EPS auf Privatgrundstücken ist der jeweilige Eigentümer zur Beseitigung verpflichtet, sofern von dem Befall eine Gefährdung für die Allgemeinheit ausgeht.
Immer wieder kommt es bei Laien zu Verwechslungen des Eichenprozessionsspinners mit der Gespinstmotte. Diese frisst zwar ebenfalls verschiedene Gehölze kahl und spinnt sie komplett mit Netzen ein. Jedoch sind die Raupen der Gespinstmotte für den Menschen völlig ungefährlich und treten in der Regel auch nicht an Eichen auf.