Nach der Abwahl des Stadtkämmerers Michael Molitor nimmt die Bezirksregierung Köln die Dezernatsstruktur in Leverkusen in den Blick und hat die formalen Qualifikationen der Beigeordneten erfragt. Dies geschieht im Vorfeld der Ratssitzung am kommenden Montag, dem 23. Februar 2026.
Die jüngste Abwahl von Stadtkämmerer Michael Molitor hat eine Neuausrichtung des Verwaltungsvorstands der Stadt Leverkusen zur Folge. Dieser Vorstand setzt sich aus dem Oberbürgermeister, dem Kämmerer und den weiteren Beigeordneten zusammen. Die vakante Position des Kämmerers und die damit verbundene Neubetrachtung der gesamten Führungsstruktur der Leverkusener Verwaltung rückt die formalen Anforderungen an die Dezernatsleitung in den Fokus.
In diesem Zusammenhang hat die Bezirksregierung Köln im Vorfeld der für Montag, den 23. Februar 2026, angesetzten Ratssitzung Kontakt zur Stadtverwaltung Leverkusen aufgenommen. Ziel dieser Kontaktaufnahme war es, Informationen über die formalen Qualifikationen der derzeitigen Beigeordneten zu erhalten.
Die rechtliche Basis für die Besetzung von Führungspositionen in der kommunalen Verwaltung bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Hier ist vor allem § 71 „Wahl der Beigeordneten“ relevant. Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen, die Bewerberinnen und Bewerber für ein solches Amt erfüllen müssen.
Besonderes Augenmerk liegt auf Absatz 3 des § 71 GO NRW. Dort heißt es, dass die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung nachweisen müssen. Für kreisfreie Städte wie Leverkusen gibt es eine zusätzliche spezifische Anforderung: Mindestens einer der Beigeordneten muss entweder die Befähigung zum Richteramt besitzen oder die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, durchlaufen haben.
Die aktuellen Prüfungen der Bezirksregierung dienen der zukünftigen Besetzung der Leverkusener Dezernatsstruktur im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.