Tiere im Urlaub: Chippflicht für Hund und Katze


Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 26.07.2011 // Quelle: Stadtverwaltung

Morgen fliegt die Terrierhündin Shana nach China, heute musste sie zum Veterinäramt und ihre Reisetauglichkeit mit einer amtstierärztlichen Bescheinigung attestieren lassen. Dazu las Tierärztin Dr. Ute Wehrle zunächst den implantieretn Chip, der unter der Haut an der linken Halsseite sitzt, ab, verglich die dort angezeigte Nummer mit dem Heimtierausweis, überprüfte die vorgeschriebenen Imfungen und untersuchte den Gesundheitszustand. Am Ende konnte bescheinigt werden: Shana ist nach den Einreisebedingungen Chinas für Haustiere voll reisefähig.

"Wer Flugreisen mit Tieren ins Ausland plant, sollte sich rechtzeitig nach den Einfuhrbedingungen für seine Tiere erkundigen", rät der Leiter des Veterinärmtes Dr. Kurt Molitor, "denn die varieren von Land zu Land oft erhelblich." Für alle Hund, Katzen uner Frettchen gilt überdies seit dem 3. Juli 2011 innerhalb der Europäischen Union die Kennzeichnungspflicht durch einen Microchip, wenn Sie nicht schon eine Tätowierung im Ohr haben, die bereits im Heimtierausweis eingetragen ist. Mit dieser Nummer kann das Tier identifiziert werden und in dem – ebenfalls vorgeschriebenen – EU-Heimtierpass überprüft werden, ob das Tier die erforderlichen Impfungen etwa gegen Tollwut hat.

Der winzige Chip wird vom Tierarzt mit einer Kanüle unter der Haut des Tieres implantiert. Die Kennzeichnung mit dem Chip muss entweder vor der Impfung oder gleichzeitig mit ihr stattfinden, um die Impfung dem nummerierten Tier eindeutig zuordnen zu können. Wer seinen Hund, seine Katze oder sogar das Frettchen mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte das nicht zu kurzfristig beschließen, sonst gibt es an der Grenze Probleme. Denn die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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