Inzidenzzahl in Leverkusen erstmals über 35 – Einschränkende Maßnahmen für private Feiern gelten ab sofort


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 02.10.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Wie auch in anderen Großstädten steigt die Zahl der Infizierten in Leverkusen an. Am Freitag, dem 2. Oktober 2020 liegt sie mit 36,6 erstmals über dem Schwellenwert von 35. Nach den aktuell beschlossenen Regelungen des Landes NRW gelten damit ab sofort folgende einschränkende Maßnahmen:

Die Teilnehmerzahl bei privaten Festen im öffentlichen Raum muss nach den Vorgaben des § 15a Abs. 2 CoronaSchVO begrenzt werden. Feste nach § 13 Abs. 5 [das sind Veranstaltungen mit geselligem Charakter wie Hochzeiten, Geburtstage usw.] außerhalb von Privatwohnungen dürfen grundsätzlich nur noch mit bis zu maximal 50 Teilnehmern stattfinden. Feste, die nicht unter diese Regelung fallen, müssen mindestens drei Tage vorher beim Gesundheitsamt angemeldet werden (53@stadt.leverkusen.de). Eine Übergangszeit, dass für eine gewisse Zeit darüber hinaus Feiern mit mehr Teilnehmern stattfinden dürfen, gibt es nicht. Für Ausnahmeregelungen sowie weitere Details s. die FAQs des Landes NRW zur aktuellen CoronaSchVO. https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus.

Sofern ein Verstoß gegen die maximal zulässige Teilnehmerzahl bei Festen festgestellt wird, kann seitens der Stadt gehandelt werden (z.B. durch Auflösung der Feierlichkeit etc.). Bei einem Verstoß gegen die zulässige Teilnehmerzahl von maximal 50 können Bußgelder sowohl gegen die durchführenden als auch die teilnehmenden Personen verhängt werden (§ 18 Abs. 2 Nr. 42 CoronaSchVO). Verstöße gegen die Anzeigepflicht können nach § 18 Abs. 2 Nr. 32a CoronaSchVO mit Bußgeld belegt werden. Die Höhe der jeweiligen Bußgelder ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200930_bkat_ab_01.10.2020.pdf

Der KOD wird die Einhaltung der Auflagen im Rahmen der Kapazitäten überprüfen.

Mit dem längerfristigen Erreichen des sogenannten Schwellenwertes von 35 müssen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen. Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Oberbürgermeister Uwe Richrath (der am Sonntag noch Hände schüttelte) hat sich gemeinsam mit der Krisenstabsleitung und dem Gesundheitsamt daher heute morgen nochmals über die Lage beraten. Krisenstab und Gesundheitsamt stehen in intensivem Austausch auch mit den übergeordneten Behörden und beobachten und analysieren das Infektionsgeschehen fortwährend.

Abschnitt um 17:48 durch die Stadtverwaltung korrigiert:
Nach Gesprächen mit der Bezirksregierung und dem Gesundheitsministerium heute Vormittag werden aktuell keine weitere Maßnahmen eingeleitet, die über die in der CoronaSchV geregelten Maßnahmen hinausgehen.
Inwiefern zu einem späteren Zeitpunkt – abhängig von der Entwicklung der Inzidenzzahl - weitergehende Schutzmaßnahmen geboten sind, wie z.B. eine Ausweitung der Maskenpflicht, wird dann ebenfalls mit den übergeordneten Behörden abgestimmt.


Unabhängig davon rät die Stadt dringend dazu, die bisher schon geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten. Eine Maske muss überall dort getragen werden, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt u.a. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr und dort auch an Bahnhöfen und Haltestellen. Eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler auch im Unterricht bleibt weiterhin dringend empfohlen.

Das Gesundheitsamt äußert sich wie folgt zu aktuellen Lage:
Die Anzahl der Neuerkrankungen der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner (sogenannte "7-Tage-Inzidenzen") verzeichnet zur Zeit einen deutlichen Anstieg. Sie liegt im Moment bei 36,6. Damit liegt dieser Wert weiterhin über dem landesweiten Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen. Vergleichbare Entwicklungen zeigen sich insbesondere bei Großstädten. Sie legen nahe, dass dies in Zusammenhang mit der Bevölkerungsstruktur im städtischen Raum steht.
Ein Hauptgrund dafür ist nach wie vor hauptsächlich in großen privaten Feiern zu suchen. Private Feiern im öffentlichen Raum waren bisher mit bis zu 150 Personen gestattet. Aufgrund der Inzidenz von über 35 müssen diese jetzt automatisch auf 50 Teilnehmer begrenzt werden, wenn sie nicht in einer Privatwohnung stattfinden.
Eine weitere Ursache sehen wir an den Schulen, wo es aufgrund der Lockerung der Maskenpflicht, ebenfalls zu einem Anstieg der Zahlen kommt. Hier verfolgen das Gesundheitsamt ein spezielles Konzept indem nicht nur die Kontaktpersonen 1. Ordnung in Quarantäne gestellt werden, sondern deren kompletten Haushalt.
Auch Infektionen von Reiserückkehrern aus Risikogebieten bleiben problematisch: Denn diese werden kurz nach Wiedereinreise negativ getestet und damit von Quarantäneauflagen befreit. Solche frühzeitigen Tests sind jedoch nicht aussagekräftig. Sie führen – sofern die Personen doch infiziert sind – dazu, dass weitere Infektionsketten ausgelöst werden und zunächst unentdeckt bleiben. Vor allem, da aktuell ein großer Anteil der Infizierten asymptomatisch ist, das heißt keine Krankheitsanzeichen hat.
Das Gesundheitsamt rät weiterhin dringend dazu, auf Reisen in Risikogebiete zu verzichten. Gleichzeitig sollten bei sozialen Kontakten nach wie vor konsequent die bekannten Hygieneregeln bestehend aus Abstandhalten, dem korrekten Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie der richtig angewandten Handhygiene eingehalten werden."


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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