Corona-Einreiseverordnung: Es gilt eine Meldepflicht beim Gesundheitsamt


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 11.04.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Seit gestern gilt in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen: Alle Personen, die sich mehr als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben. Sie sind außerdem verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und Auskunft über ihren Gesundheitszustand zu geben.
Es gelten einige Ausnahmen dieser Regelung z.B. die berufliche Notwendigkeit des Grenzübertritts oder private Gründe wie das geteilte Sorgerecht, aber auch nur soweit die entsprechenden Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen. Sind solche Symptome vorhanden, gilt auch für die Personen, die unter die Ausnahmeregelung fallen, eine Meldepflicht beim Gesundheitsamt.
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Leverkusen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren, müssen sich daher bei der Stadt Leverkusen melden: corona@stadt.leverkusen.de. Die Mail muss folgende Angaben enthalten: Betreff: Corona-Einreiseverordnung, Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Reisedaten, Hinweis auf grippeähnliche Symptome (welche, seit bzw. bis wann). Falls die Zusendung einer E-Mail nicht möglich ist, kann der Kontakt über das Bürgertelefon unter der Rufnummer 0214/406-3333 aufgenommen werden.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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