Möbelhaus Segmüller in Pulheim: Vergleich zur Verkaufsflächenobergrenze für das Möbelhaus Segmüller ist zustande gekommen


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 03.03.2017 // Quelle: Stadtverwaltung

Inhalt des Vergleichs
Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 20.02.2017 wurde ein Vergleichsvorschlag für die Städte Leverkusen und Bergheim als Klägerinnen sowie der Stadt Pulheim als Beklagte und das Unternehmen Segmüller als Beigeladene vorgelegt. Dieser Vergleich zur Begrenzung der Verkaufsflächen des Möbelhauses Segmüller ist nunmehr unter Dach und Fach.

Im Wesentlichen beinhaltet der Vergleich
- die Verkaufsflächenobergrenze von insgesamt 30.000 qm wird grundbuchlich gesichert
- darin enthalten ist eine Verkaufsfläche für in diesem Vergleich mit festgelegten zentrenrelevanten Sortimente bis zur Gesamtfläche von 1.500 qm
- sowie Vereinbarungen zu Möglichkeiten der Kontrolle auf Einhaltung der im Vergleich festgelegten Verkaufsflächen.

Hintergrundinformationen
Das Unternehmen Segmüller wollte ursprünglich im Bereich des Pulheimer Sondergebietes „Am Schwefelberg“ ein Möbelhaus mit immerhin 45.000 qm Verkaufsfläche und 4.500 qm für Sondersortimente errichten. Das konnte die Stadt Leverkusen wegen der daraus resultierenden Nachteile für die Versorgungsstruktur durch die Gefährdung der hier ansässigen Fachgeschäfte nicht akzeptieren. Denn nach einem Fachgutachten wäre bei einer Verkaufsfläche von über 30.000 qm im Möbelhaus Segmüller insbesondere dem Fachhandel in Leverkusen der Boden entzogen worden - deshalb auch die Forderung die Verkaufsobergrenze auf 30.000 qm zu begrenzen, damit von ihr keine schädlichen Auswirkungen ausgehen. Weil es im Zuge des förmlichen Planverfahrens kein Einlenken seitens der Stadt Pulheim als Planungsbehörde gab, musste letztlich der Rechtsweg beschritten werden.

Dabei ging es der Stadt Leverkusen – das sei noch einmal ausdrücklich betont (so die städtische Pressestelle) - nie darum das Möbelhaus zu verhindern, sondern Ziel war allein, die Verkaufsflächen für die zentrenrelevanten Sortimente so zu begrenzen, dass von ihnen keine schädlichen Auswirkungen auf den Leverkusener Einzelhandel ausgehen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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