Das aktuelle Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 13. März 2026 enthält wichtige Informationen zu anstehenden Wahlen, geänderten Satzungen und öffentlichen Ausschreibungen.
Die Stadt Leverkusen informiert über den bevorstehenden Ratsbürgerentscheid am 19. April 2026. Die Bürgerinnen und Bürger sollen darüber entscheiden, ob sich Leverkusen an einer gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele in den Jahren 2036, 2040 oder 2044 beteiligt.
Die Abstimmung findet ausschließlich per Brief statt. Die dafür notwendigen Unterlagen werden allen Abstimmungsberechtigten im Zeitraum vom 9. bis zum 29. März 2026 automatisch zugestellt. Das Abstimmungsverzeichnis kann zudem vom 30. März bis zum 2. April 2026 im Wahlamt eingesehen werden.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 23. Februar 2026 eine neue Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend beschlossen, die nun offiziell bekannt gemacht wurde. Die Satzung regelt den Aufbau des Fachbereiches, der aus dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss sowie der Fachverwaltung besteht.
Wesentliche Bestandteile der Neufassung sind:
Zuständigkeit: Der Fachbereich ist für alle Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Stadtgebiet verantwortlich.
Ausschusszusammensetzung: Dem Ausschuss gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder an, ergänzt um beratende Mitglieder aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie Schulen, Kirchen, der Polizei und Jugendforen.
Ziele: Im Vordergrund stehen die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen sowie die Stärkung der Erziehungskraft der Familie.
Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass auf mehreren städtischen Friedhöfen (Manfort, Reuschenberg, Scherfenbrand, Mülheimer Straße, Birkenberg, Lützenkirchen und Bergisch Neukirchen) Nutzungsrechte an Wahl- und Sondergrabstätten sowie Ruhefristen an Reihen- und Kindergrabstätten abgelaufen sind.
Nutzungsberechtigte von Wahlgräbern haben bis zum 30. November 2026 Zeit, die Rechte wiederzuerwerben oder die Grabstätten abzuräumen. Bei Reihen- und Kindergrabstätten ist eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich; diese müssen ebenfalls bis Ende November geräumt werden.