Oberbürgermeister beanstandet Ratsbeschluß zur Finanzierung der Schulsozialarbeit


Archivmeldung aus dem Jahr 2014
Veröffentlicht: 09.09.2014 // Quelle: Internet Initiative

Oberbürgermeister Buchhorn hat heute mit folgendem Schreiben an alle Ratsmitglieder den Beschluß zur Finanzierung der Schulsozialarbeit beanstandet

"Sehr geehrte Damen und Herren,

der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 25.08.2014 zu Tagesordnungspunkt 25 "Sicherstellung der Schulsozialarbeit" u. a. Folgendes beschlossen:

"Zur Ausfinanzierung der Schulsozialarbeit für die nächsten Jahre werden die überschüssigen Rückstellungen in Höhe von 3,9 Mio. Euro aus dem abgeschlossenen Klageverfahren ´Rossmann´ verwendet."

Dieser Beschluss, der zur Finanzierung der bisher nicht etatisierten Fortsetzung der zusätzlichen Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket dienen soll, ist rechtswidrig. Er verstößt sowohl gegen die Gemeindehaushaltsverordnung als auch gegen die materiellen haushaltsrechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung.

Da der vorgenannte Beschluss des Rates geltendes Recht verletzt, wird er gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 GO NRW von mir hiermit beanstandet.

Bei gesetzwidrigen Ratsbeschlüssen besteht für den Oberbürgermeister eine Beanstandungspflicht, er hat insoweit keinen Ermessensspielraum.

Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass der Ratsbeschluss zurzeit nicht umgesetzt werden kann.

Die Rechtswidrigkeit des Ratsbeschlusses ergibt sich im Einzelnen aus Folgendem:

1. Verstoß gegen die §§ 22 Abs. 3; 36 Abs. 6 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW
Der Ratsbeschluss sieht vor, den nicht für den mittlerweile abgeschlossenen Vergleich im Verfahren "Rossmann" benötigten Teil der zum Bilanzstichtag 31.2.2012 gebildeten Rückstellung in Höhe von 3,9 Mio. € (Rückstellungssumme 7 Mio. € abzüglich der netto durch die Stadt zu tragenden Vergleichssumme von 3,1 Mio. €) zur "Ausfinanzierung der Schulsozialarbeit" zu "verwenden".

Die damit beschlossene "Verwendung" der nicht benötigten Teile der Rückstellung ist haushaltsrechtlich nicht möglich. Gemäß § 36 Abs. 6 GemHVO sind Rückstellungen aufzulösen, wenn der Grund hierfür entfallen ist. Mit Abschluss des Vergleichs ist der Grund für die hier fraglichen Rückstellungsteile entfallen und sie sind nunmehr aufzulösen, was zu einem Ertrag in 2014 führt, der ergebnisverbessernd Teil des Jahresabschlusses 2014 sein wird.

Eine "Verwendung" dieses im Jahr 2014 entstehenden Ertrags im Sinne einer Übertragung oder eines in anderer Weise zu bewerkstelligenden Erhalts als Deckungsmittel für die Finanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit in den Haushaltsjahren 2015ff ist nach der GemHVO nicht zulässig. Diese sieht einen Erhalt der Verfügbarkeit von Erträgen in folgenden Haushaltsjahren gemäß § 22 Abs. 3 GemHVO nur für den Fall vor, dass es sich um aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebundene Erträge handelt. Diese bleiben zur Erfüllung des Zwecks bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.

Der durch die Auflösung der Rückstellung für die befürchteten höheren Schadensersatzverpflichtungen aus dem "Rossmann-Verfahren" resultierende Ertrag ist aber kein solcher Ertrag, der aufgrund rechtlicher Verpflichtung für die Finanzierung der Schulsozialarbeit gemäß § 22 Abs. 3 GemHVO zweckgebunden wäre. Er hat vielmehr als Ertrag aus der Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen überhaupt keine Zweckbestimmung und ist daher zwingend als allgemeines Deckungsmittel dem Jahresabschluss 2014 zuzuführen.

Daher folgt aus den §§ 22 Abs. 3; 36 Abs.6 GemHVO, dass der nicht für den mittlerweile abgeschlossenen Vergleich im Verfahren "Rossmann" benötigte Teil der zum Bilanzstichtag 31.12.2012 gebildeten Rückstellung in Höhe von 3,9 Mio. € (Rückstellungssumme 7 Mio. € abzüglich der netto durch die Stadt zu tragenden Vergleichssumme von 3,1 Mio. €) nicht zur "Ausfinanzierung der Schulsozialarbeit" "verwendet" werden kann.

2. Verstoß gegen § 75 Abs. 7 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltsverfügung der Bezirksregierung vom 28.04.2014
Gemäß § 75 Abs. 6 GO NRW ist die Stadt rechtlich verpflichtet, alles zu tun, um den weiteren Verzehr des Eigenkapitals zu reduzieren und so schnell wie möglich einen Wiederaufbau von Eigenkapital einzuleiten. Dies wird konkretisiert durch die Haushaltsverfügung der Bezirksregierung vom 28.04.2014. Gemäß Punkt 8 der Verfügung sind "Verbesserungen im HH-Vollzug ausschließlich zur Minderung des negativen Jahresergebnisses einzusetzen" (Prognose 2014 zurzeit ca. - 40 Mio. €, Satzung HH 2014 rd. - 32 Mio. €).

Dies ist eine Standardformulierung in allen der Verwaltung bekannten Verfügungen der Aufsichtsbehörden für vergleichbare Stärkungspaktkommunen. Weiterhin kommen gemäß Punkt 10 der Haushaltsverfügung "neue freiwillige Leistungen in der Regel nur in Betracht, wenn sie durch Wegfall bestehender freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert werden".

Diese Vorgaben dienen drei Zielen, nämlich

  • der Wiederherstellung des Ausgleichs des Erfolgsplans (konsumtiver Haushalt),
  • der Reduzierung des Bestands der Kassenkredite,
  • der Reduzierung bzw. ab spätestens 2018 völligen Beendigung des Eigenkapitalverzehrs.

    Von der Vorgabe, neue freiwillige Ausgaben nur durch Streichung bestehender freiwilliger Ausgaben zu finanzieren, kann nur in eng umgrenzten Einzelfällen eine punktuelle Ausnahme gemacht werden. Angesichts der hohen sozialpolitischen Bedeutung der Schulsozialarbeit ist es nach der Rechtsauffassung der Verwaltung an dieser Stelle möglich, diese neue freiwillige Leistung ausnahmsweise durch neue zusätzliche Erträge und nicht zwingend durch die Kürzung bestehender freiwilliger Leistungen zu finanzieren. Dies findet allerdings dort seine Grenzen, wo eine solche Finanzierung durch zusätzliche Erträge zwar eine formale Deckung in der Jahresrechnung ermöglicht, aber dennoch einen entsprechenden Verzehr des Eigenkapitals und eine Erhöhung des Kassenkreditvolumens nicht verhindert.

    Eine solche Deckung neuer freiwilliger Ausgaben ist eben kein für den Haushalt neutraler Vorgang, sondern trägt zur Verschlechterung der Haushaltslage bei. Daher kann eine ausnahmsweise Finanzierung neuer freiwilliger Ausgaben durch neue Erträge nur dann zulässig sein, wenn sie einen echten materiellen Ausgleich darstellt und insbesondere die genannten Ziele hinsichtlich Haushaltsausgleich, Eigenkapitalerhalt und Kassenkreditvolumen nicht beeinträchtigt.

    Dies ist aber bei der vom Rat beschlossenen Finanzierungsmethodik nicht der Fall. Durch eine "Verwendung" (die wie dargelegt schon nach der Gemeindehaushaltsverordnung nicht zulässig wäre) würde ein Ertrag in Höhe von 3,9 Mio. € dem Jahresabschluss 2014 entzogen und daher in diesem Volumen eine Eigenkapitalreduzierung bewirken. Weiterhin ist mit dem aus einer Rückstellungsauflösung verbundenen Ertrag kein Liquiditätszufluss verbunden, so dass die Umsetzung dieses Vorschlags eine Erhöhung des Kassenkreditvolumens in Höhe von 650.000 € p.a. (bis zum Ablauf des HSP-Zeitraumes in Jahr 2021 insgesamt 4,55 Mio. €) mit sich bringen würde.

    Dies wäre mit den beschriebenen Zielen des Haushaltssanierungsplans und der diesem zugrundeliegenden Verfügung der Kommunalaufsicht nicht vereinbar. Zulässig kann ein hier einsetzbarer zusätzlicher Ertrag nur dann sein, wenn er - wie die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer B - weder einen negativen Einfluss auf das Eigenkapital noch auf die Höhe der Kassenkredite hat.


    3. Zusammenfassung
    Der Beschluss des Rates vom 25.08.2014 verstößt sowohl gegen die §§ 22; 36 GemHVO als auch gegen § 75 GO NRW im Verbindung mit der Haushaltsverfügung der Bezirksregierung. Er ist gemäß § 54 Abs. 2 S.1 GO NRW zu beanstanden. Da der Ratsbeschluss ohne eine rechtmäßige Finanzierungsregelung nicht umsetzbar ist, ist der Ratsbeschluss entsprechend § 139 BGB insgesamt (in allen Punkten) zu beanstanden."
    Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 3.230

Meldungen Blättern i
Meldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Internet Initiative"

Weitere Meldungen


Tote Frau in Leverkusener Wohnung aufgefunden - Mordkommission ermittelt

Tote Frau in Leverkusener Wohnung aufgefunden - Mordkommission ermittelt

Köln (ots) - Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt: Nach dem Hinweis eines Zeugen haben Polizisten am Donnerstagnachmittag (27. November) eine bislang nicht identifizierte Frau tot in einer Wohnung in der Düsseldorfer Straße in Leverkusen-Opladen aufgefunden. Nach ersten Erkenntnissen gehen die Ermittler von einem Tötungsdelikt aus. Eine Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen und wertet nun Spuren sowie Zeugenaussagen aus. (bg/sb)Original-Content von: Polizei Köln,

27.11.2025

Rauchwolke durch Brandereignis - Leverkusen - Automatische Warnmeldung von 20:48 Uhr

Rauchwolke durch Brandereignis - Leverkusen - Automatische Warnmeldung von 20:48 Uhr

Durch ein Brandereignis in Leverkusen-Atzenbach kommt es zu einer Rauchwolke, die in Richtung (OSTEN, SÜDEN) zieht. HandlungsempfehlungEs besteht keine Gefahr.Schließen Sie alle Fenster und Türen.Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster. Feuerwehr Stadt Leverkusen über Mowas vom 09.12.2025 20:48:52

09.12.2025

Abfallkalender Leverkusen: AVEA setzt ab 2026 auf digitale Lösungen

Abfallkalender Leverkusen: AVEA setzt ab 2026 auf digitale Lösungen

Ab dem kommenden Jahr 2026 stellt die AVEA den Abfallkalender für Leverkusenerinnen und Leverkusener nicht mehr flächendeckend per Post zu. Das Unternehmen setzt damit konsequent auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit, um wertvolle Ressourcen zu schonen und Abfall zu vermeiden. ### Nachhaltigkeit im Fokus: Warum der digitale Wandel? Die Umstellung auf digitale Lösungen in der Abfallwirtschaft ist ein zeitgemäßer Schritt, der bereits in vielen Städten und Gemeinden erfolgreich umgeset

13.12.2025

33-jähriger Tatverdächtiger festgenommen - Ermittlungen der MK dauern an

33-jähriger Tatverdächtiger festgenommen - Ermittlungen der MK dauern an

Köln (ots) - Nachtrag zur Pressemitteilung Ziffer 5 vom 27. November 2025 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/6167826 Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt: Nach dem mutmaßlichen Tötungsdelikt, bei dem eine zunächst nicht identifizierte Frau in einer Wohnung in der Düsseldorfer Straße tot aufgefunden worden war, haben Einsatzkräfte der Polizei Köln am Donnerstagabend (27. November) einen 33 Jahre alten Tatverdächtigen in Leverkusen-Opladen festgenommen. Im

28.11.2025

Großbrand Atzlenbach

Großbrand Atzlenbach

Leverkusen (ots) - Am 09.12.2025 gegen 19:58 Uhr wurde die Feuerwehr Leverkusen über einen Akkubrand in einer Garage in Atzlenbach informiert. Umgehend wurden Kräfte der Berufsfeuerwehr und des Löschzugs Bergisch Neukirchen der Freiwilligen Feuerwehr alarmiert. Beim Eintreffen der ersten Kräfte stand die Garage bereits im Vollbrand und das das Feuer griff bereits auf das angrenzende Wohnhaus über. Daraufhin wurde die Alarmstufe erhöht und weitere Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr alarm

10.12.2025

BAYER GIANTS Leverkusen reisen nach Bayreuth: Historisches Duell um wichtige Punkte

BAYER GIANTS Leverkusen reisen nach Bayreuth: Historisches Duell um wichtige Punkte

Die BAYER GIANTS Leverkusen treten am Sonntag, den 7. Dezember 2025, zum 11. Spieltag der BARMER 2. Basketball Bundesliga ProA in Bayreuth an. Gegen den BBC Bayreuth geht es für die Leverkusener um wichtige Zähler in der zweithöchsten deutschen Spielklasse. Nach einer erholsamen Pause hofft Headcoach Michael Koch auf neue Energie und eine Trendwende. ### Mit neuen Kräften angreifen Nach der deutlichen 76:107-Niederlage im Heimspiel gegen die Artland Dragons nutzten die Spieler der BAYE

04.12.2025

Vorläufige Pressemeldung Großbrand Atzlenbach

Vorläufige Pressemeldung Großbrand Atzlenbach

Leverkusen (ots) - Am 09.12.2025 gegen 19:58 Uhr wurde die Feuerwehr Leverkusen über einen Akkubrand in einer Garage in Atzlenbach informiert. Umgehend wurden Kräfte der Berufsfeuerwehr und des Löschzugs Bergisch Neukirchen der Freiwilligen Feuerwehr alarmiert. Beim Eintreffen der ersten Kräfte griff das Feuer bereits auf das angrenzende Wohnhaus über. Daraufhin wurde die Alarmstufe erhöht und weitere Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr alarmiert. Auf Grund der schwierigen Löschwasserv

09.12.2025

FW-HAAN: Brand eines Gefahrguttransporters auf der A 46 - Warnung für Bereich Mahnert

FW-HAAN: Brand eines Gefahrguttransporters auf der A 46 - Warnung für Bereich Mahnert

Haan (ots) - Auf der Autobahn 46 ist heute gegen 13.50 Uhr ein mit Gefahrgut beladener Lkw verunglückt und auf die Seite gestürzt. Die elektrisch angetriebene Zugmaschine ist im Bereich der Hochvoltbatterie in Brand geraten. Die Akkus werden aktuell gekühlt. Das in Fässern gelagerte Gefahrgut befindet sich unbeschädigt im Sattelauflieger. Es ist leicht brennbar und gesundheitsgefährdend. Da nicht ausgeschlossen ist, dass Brandrauch in den Bereich Mahnert zieht, ist die Bevölkerung aufge

11.12.2025

Garagenbrand in Quettingen

Garagenbrand in Quettingen

Leverkusen (ots) - Um 11:08 Uhr wurde die Feuerwehr Leverkusen zum Brand einer Garage in der Lützenkirchener Straße alarmiert. Die Leitstelle entsandte umgehend ein Löschzug inkl. Einsatzführungsdienst der Berufsfeuerwehr zum gemeldeten Einsatzort. Bereits auf der Anfahrt zur Einsatzstelle war eine deutliche Rauchentwicklung zu erkennen. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte standen eine Garage sowie ein darin abgestellter PKW in Vollbrand. Umgehend wurde eine Brandbekämpfung eingel

27.11.2025

Geschwindigkeitskontrollen in Leverkusen in der kommenden Woche

Geschwindigkeitskontrollen in Leverkusen in der kommenden Woche

In der kommenden Woche vom 01.12.2025 bis 07.12.2025 finden folgende Geschwindigkeitskontrollen statt.Montag 01.12.2025 Auf der Grieße, Felderstr., Friedrich-Ebert-Str., Friesenweg, Kanalstr., Kölner Str., Menchendahler Str., Quettinger Str., Solinger Str., Steinstr., Willy-Brandt-Ring, Wupperstr. Dienstag 02.12.2025 Am Scherfenbrand, Bensberger Str., Friedrich-Ebert-Str., Gezelinall

29.11.2025