Kinder- und Jugendhilfeausschuss: Freie Träger und Wohlfahrtsverbände können Kandidaten melden


Archivmeldung aus dem Jahr 2014
Veröffentlicht: 22.04.2014 // Quelle: Stadtverwaltung

Wegen der Kommunalwahl am 25.05.2014, muss der Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Stadt Leverkusen neu besetzt werden.

Dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss gehören u. a. sechs Frauen und Männer an, die auf Vorschlag der in Leverkusen tätigen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und der Wohlfahrtsverbände vom Rat gewählt werden. Die Verbände wurden Anfang April angeschrieben und um entsprechende Vorschläge gebeten. Sollten in Leverkusen wirkende, anerkannte Träger und/oder Wohlfahrtsverbände das Anschreiben nicht erhalten haben, haben sie noch bis zum 5. Mai Gelegenheit, unter Angabe des Alters, Berufes und der Anschrift, Personen und deren Stellvertreter vorzuschlagen, die bereit sind, im Falle der Wahl im Kinder- und Jugendhilfeausschusses mitzuwirken.

Die vorgeschlagenen Personen müssen nicht zwangsläufig Mitglieder der vorschlagsberechtigten Verbände sein. Zum stimmberechtigten Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses kann allerdings nur gewählt werden, wer auch dem Rat der Stadt Leverkusen angehören könnte. Das heißt: Stimmberechtigte Mitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz in Leverkusen haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Damit die Bildung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach der Wahl termingerecht durchgeführt werden kann, wird gebeten, evtl. Vorschläge bis spätestens 05.05.2014 beim Fachbereich Kinder- und Jugend, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, einzureichen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 2.266

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen