SPD gegen Einführung der Bio-Tonne


Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 26.02.2015 // Quelle: SPF-Fraktion

Die SPD-Fraktion hat sich mit einem Änderungsantrag zur Vorlage 2015/0350 „Grundsatzbeschluss zur Bioabfallerfassung – Einführung der Biotonne“ gegen deren Einführung ausgesprochen

"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, nachfolgenden Änderungsantrag zur Vorlage 2015/0350 auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien setzen und gemeinsam beraten zu lassen:

  1. Die von der Verwaltung zum 1. Januar 2016 vorgesehene Einführung der getrennten Erfassung biogener Abfälle mittels Biotonne im Holsystem wird zurückgestellt.

  2. Die Verwaltung wird stattdessen gemeinsam mit der AVEA GmbH & Co. KG beauftragt zu prüfen, die langfristigen Vorgaben des Abfallwirtschaftsplanes auch durch andere geeignete Maßnahmen wie z.B.

    • Erhöhung des Anteils der Eigenkompostierung von Bioabfällen durch geeignete Anreize oder

    • Optimierung des etablierten und seit vielen Jahren bewährten Erfassungssystems für Grünabfälle in Leverkusen

      zu erreichen.

  3. Unabhängig von der Frage der Bioabfallerfassung wird die Verwaltung beauftragt, das bisherige System für Abfallgebühren zukunftsfähig zu modifizieren, damit es weiterhin den rechtlichen Anforderungen genügt.

    Begründung:

    § 11 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) regelt nach Auffassung der SPD-Fraktion lediglich, dass überlassungspflichtige Bioabfälle getrennt zu sammeln sind.

    Zur Art und Weise der Erfassung von Bioabfällen hat der Gesetzgeber keine Vorgaben gemacht.

    Leverkusen hat 2013 rund 14.000 Tonnen Garten- und Parkabfälle getrennt erfasst. Das entspricht 87 kg pro Einwohner und Jahr. Die Stadt steht damit im Vergleich entsprechender Großstädte hervorragend dar.

    Der Entwurf des nächsten Abfallwirtschaftsplanes, der übrigens noch nicht in Kraft gesetzt ist, formuliert für eine Stadt der Größe Leverkusens als Leitwert 70 kg /Einwohner und als Zielwert 2021 90 kg/Einwohner für die getrennte Erfassung von Bio- und Grünabfällen.

    Den Leitwert 2016 hat Leverkusen bereits weit übertroffen. Den Zielwert 2021 hat Leverkusen bereits heute zu 97 % erreicht.

    Insoweit besteht überhaupt keine Notwendigkeit, das Leverkusener System der Erfassung dieser Abfälle in aller Eile massiv zu verändern. Eine solche Veränderung wird auch offenbar seitens der Landesregierung – siehe Berichterstattung Rheinische Post „NRW-Minister: Wir zwingen Leverkusen nicht zur Biotonne“ – nicht gefordert.

    Das Kreislaufwirtschaftsgesetz spricht an anderer Stelle auch davon, dass die wirtschaftliche Zumutbarkeit zu beachten ist.

    Zu Recht weist die Vorlage der Verwaltung darauf hin, dass durch die vorgeschlagene Form der Bioabfallsammlung Kosten in Millionenhöhe entstehen werden, die letztlich der Gebührenzahler aufbringen muss. Dem steht nach Ansicht der SPD-Fraktion der Gebührengrundsatz der Erforderlichkeit der Kosten (insbesondere im Verhältnis zum zu erreichenden Ziel) strikt entgegen, denn die gebührenzahlenden Bürger haben einen Anspruch darauf, nicht mit überflüssigen und unnötigen Kosten belastet zu werden.

    Darüber hinaus lohnt auch ein Blick auf die Ökobilanz. Der durch das von der Verwaltung vorgeschlagene System einzusammelnde Bioabfall wird von der AVEA am Entsorgungszentrum Leppe in Lindlar verarbeitet. Das bedeutet, dass er rund 70 km (Hin- und Rückfahrt 140 km) transportiert und die Anlage dort im Übrigen auch erweitert werden muss.

    Aus Sicht der SPD-Fraktion sollte es vielmehr Ziel sein, die im Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 17 Absatz 1) ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit der Eigenkompostierung zu stärken. Die Kompostierung von Bioabfällen auf eigenem Grundstück ist eine ordnungsgemäße, schadlose und nachhaltige Verwertungsform.

    Darüber hinaus könnte z.B. das bisherige Erfassungssystem für Grünabfälle auch um die Möglichkeit ergänzt werden, Bioabfälle abzugeben.

    Die SPD-Fraktion sieht schließlich keinen zwingenden Zusammenhang zwischen der Frage des Systems der Abfallgebühren und der Biomüllerfassung. Sofern das Gebührensystem zu modifizieren ist, damit es auch zukünftig den rechtlichen Anforderungen genügt, so sollte dies unabhängig von weiteren Entscheidungen geschehen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Peter Ippolito gez. Uwe Richrath gez. Dirk Löb
    Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzender umweltpolitischer Sprecher
    "
    Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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