Top 10 Artikel

der letzten 6 Monate

Platz 1 / 1563 Aufrufe

100 Geschenke für Kinder und Senioren in Leverkusen

lesen

Platz 2 / 1383 Aufrufe

Die S6 in Leverkusen wird voraussichtlich bis Ende Juni 2023 im Schienenersatzverkehr betrieben (Update 23.03.2023)

lesen

Platz 3 / 1295 Aufrufe

Ehrenamtskarte NRW jetzt auch als App

lesen

Platz 4 / 1211 Aufrufe

Geschwindigkeitskontrollen in Leverkusen in der kommenden Woche

lesen

Platz 5 / 966 Aufrufe

Wiesdorf: Unterführung der Carl-Rumpff-Straße am Chempark Leverkusen wird die Herbstferien über gesperrt

lesen

Platz 6 / 858 Aufrufe

Öffnungszeiten zu Karneval 2023

lesen

Platz 7 / 755 Aufrufe

Leverkusen belegt Platz 7 von 71 im Ranking der dynamischsten deutschen Großstädte  

lesen

Platz 8 / 751 Aufrufe

S-Bahn S6 fährt ab 17. Oktober wieder bis Leverkusen-Chempark – Busanbindung sichergestellt und Leihradangebot erhöht

lesen

Platz 9 / 747 Aufrufe

Bahnhof Leverkusen-Mitte: neue Umleitung zu den Gleisen (wird früher aufgehoben)

lesen

Platz 10 / 717 Aufrufe

STADTRADELN 2023: Jetzt anmelden

lesen

Oberverwaltungsgericht gibt Stadt Recht

Veröffentlicht: 30.01.1998 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Berechnung der Abwassergebühren der Stadt ist rechtmäßig: Dies hat noch im Dezember das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) in einem Berufungsverfahren festgestellt. Das Gericht wies die Berufung eines Klägers gegen die Abwassergebühren 1995 als unbegründet zurück.
Auch die von der Stadt kalkulierten Gebühren 1998 stehen in Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des OVG. Einen Widerspruch gegen die Bescheide hält die Stadt daher für zwecklos.

Bekanntlich hat der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein vor kurzem Kritik am städtischen Abrechnungsverfahren geübt und zum Widerspruch gegen die Abwasserbescheide aufgerufen. Aufgrunddessen sind zwischenzeitlich 40 Widersprüche bei der Stadt eingegangen. Der Verein bezog sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 9. Oktober 1997. Dieses Urteil hat jedoch die OVG-Rechtsprechung nicht geändert, wie der zwei Monate später ergangene Beschluß aus Münster belegt. Die Gebührenbedarfsberechungen und auch die Satzungen der Stadt entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Dies hatte das Verwaltungsgericht Köln bereits im Rahmen von Klageverfahren für die Jahre 1991 bis 1995 bestätigt.

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 505
Weitere Artikel vom Autor Stadtverwaltung