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lesenDie Berechnung der Abwassergebühren der Stadt ist rechtmäßig: Dies hat noch im Dezember das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) in einem Berufungsverfahren festgestellt. Das Gericht wies die Berufung eines Klägers gegen die Abwassergebühren 1995 als unbegründet zurück.
Auch die von der Stadt kalkulierten Gebühren 1998 stehen in Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des OVG. Einen Widerspruch gegen die Bescheide hält die Stadt daher für zwecklos.
Bekanntlich hat der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein vor kurzem Kritik am städtischen Abrechnungsverfahren geübt und zum Widerspruch gegen die Abwasserbescheide aufgerufen. Aufgrunddessen sind zwischenzeitlich 40 Widersprüche bei der Stadt eingegangen. Der Verein bezog sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 9. Oktober 1997. Dieses Urteil hat jedoch die OVG-Rechtsprechung nicht geändert, wie der zwei Monate später ergangene Beschluß aus Münster belegt. Die Gebührenbedarfsberechungen und auch die Satzungen der Stadt entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Dies hatte das Verwaltungsgericht Köln bereits im Rahmen von Klageverfahren für die Jahre 1991 bis 1995 bestätigt.