380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Merkenich und Opladen:Planfeststellungsbeschluss wird offengelegt


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 11.12.2013 // Quelle: Bezirksregierung

Die Bezirksregierung Köln hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 29. November 2013 das Vorhaben für den Anschluss eines kombinierten Gas- und Dampfturbinen- (GuD)-Kraftwerks der RheinEnergie AG in Köln-Niehl an das Höchstspannungsnetz der Amprion GmbH zugelassen. Damit ist den beiden Vorhabenträgern, der RheinEnergie AG und der Amprion GmbH, das Baurecht für ihre beantragten Vorhaben erteilt worden. Das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln ist damit abgeschlossen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können in der Zeit vom 17. Dezember 2013 bis einschließlich zum 09. Januar 2014 in den Städten Köln, Leverkusen und Langenfeld eingesehen werden. Weitere Informationen werden die Städte in den nächsten Tagen ortsüblich bekanntmachen.

Den Vorhabenträgern, Einwendern und den im Verfahren beteiligten Trägern öffentlicher Belange wird der Planfeststellungsbeschluss vor Beginn der Offenlage direkt zugestellt. Gegenüber den übrigen Betroffenen gilt der Planfeststellungsbeschluss mit dem Ende der Offenlage als zugestellt. Der Planfeststellungsbeschluss wird einen Monat nach Zustellung bestandskräftig, soweit hiergegen keine Rechtsmittel erhoben werden.

Der Anschluss des GuD-Kraftwerks an das Höchstspannungsnetz erfolgt durch Errichtung einer 380-kV-Freileitungsverbindung von der Umspannanlage (UA) Merkenich bis zur UA Opladen. Hierbei ist die Freileitungsverbindung zunächst von der UA Merkenich bis zur UA Fühlingen als 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung konzipiert. Sie wird im Trassenraum der bestehenden 110-kV-Freileitungen der Rheinischen NETZGesellschaft mbH realisiert, die hierfür zurückgebaut werden. Von der UA Fühlingen bis zum Punkt Rheindorf wird die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung neben zwei bereits bestehenden Höchstspannungsfreileitungen neu errichtet. Ab dem Punkt Rheindorf kann der 380-kV-Freileitungsstromkreis auf die Mastgestänge der Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen – Opladen der Amprion GmbH mit aufgelegt werden. Auf den Neubau von Masten kann dadurch bis kurz vor der UA Opladen verzichtet werden. Lediglich vor Einleitung in die UA Opladen erfolgt der Ersatzneubau eines Hochspannungsmastes, um die Einleitung mehrerer Höchstspannungsfreileitungen in die UA Opladen zu optimieren.

Bevor der Planfeststellungsbeschluss erlassen wurde, fand ein umfangreiches Anhörungs- und Prüfverfahren statt. So konnten die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt werden. Dafür lagen die Planunterlagen der RheinEnergie AG und der Amprion GmbH vom 05. November 2012 bis einschließlich 04. Dezember 2012 öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Die erhobenen Einwendungen bezogen sich überwiegend auf befürchtete Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Felder und durch Lärm. Darüber hinaus wurden insbesondere naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht. Alle Einwendungen und Stellungnahmen wurden am 1. und 2. Juli 2013 mit den Einwendern, Vertretern der Vorhabenträger, Gutachtern sowie den im Verfahren beteiligten Trägern öffentlicher Belange, zu denen u.a. die betroffenen Städte, Fachbehörden wie die Landwirtschaftskammer und andere Betreiber von (Gas-)Leitungen zählen, erörtert. Die vom Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange wurden im Rahmen der Planfeststellungsentscheidung miteinander abgewogen. Es wurde festgestellt, dass das Vorhaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zugelassen werden kann.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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