Der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU Leverkusen, Rüdiger Scholz, begrüßt die Einigung der Regierungsfraktionen im Zusammenhang mit der Einführung des Betreuungsgeldes. Er erklärt dazu:
„Die Einführung des Betreuungsgeldes ist ein wichtiger Schritt für eine echte Gleichbehandlung derjenigen Eltern, die sich individuell entscheiden, ihre Kleinkinder zu Hause zu betreuen. Ihre Erziehungsleistung wird künftig mit dem Betreuungsgeld entsprechend anerkannt.
Vollkommen unverständlich ist die Klagedrohung der SPD im Zusammenhang mit dem Betreuungsgeld. Es war die Große Koalition unter Beteiligung der SPD, die im Jahr 2008 das Betreuungsgeld beschlossen hat. CDU, CSU und SPD haben damals den § 16 im Sozialgesetzbuch VIII um folgenden Abschnitt ergänzt:
`Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden`.
Was einst von den Sozialdemokraten mit beschlossen wurde, bezeichnen sie nun als verfassungswidrig. Damit beweist die SPD einmal mehr, dass sie nicht bereit ist, die Erziehungsleistung von Eltern anzuerkennen.