Bewohnerparken in Wiesdorf


Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 21.12.2011 // Quelle: Stadtverwaltung

Da die Ausweise für den Bewohnerparkbezirk A zum Dienstag, 31. Januar, ihre Gültigkeit verlieren, hat die Stadtverwaltung vor wenigen Tagen neue Anträge versandt.
Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für die Bezirke E und F versandt, da die alten Ausweise zum Samstag, 31. Dezember, ihre Gültigkeit verlieren. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 Euro.
Der Bezirk A umfasst folgende Straßen:
Am Knochenberg
Birkengartenstraße
Breidenbachstraße 6 - 54 und 19 - 51
Dönhoffstraße 28 - 92 und 1 - 101
Friedensstraße 2 - 36 und 3 - 43
Fr.-Ebert-Straße 94 - 132 und 27 und 191
Lichstraße 2 - 66 und 1 - 71
Montanusstraße
Moskauer Straße
Peschstraße
Schulstraße 2 - 52 und 1 - 31
Siebelplatz
Zum Bezirk E und F zählen:
Ehrlichstraße 2 - 40 und 1 - 39
F.-F.-Runge-Straße 2 - 112 und 1 - 85
Havensteinstraße
Hermann-von-Helmholtz-Straße 2 - 26 und 1 - 37
Rathenaustraße 74 - 112
Speestraße
Weddigenstraße

Carl-Duisberg-Straße
Carl-Rumpff-Straße
Christian-Hess-Straße
Friedrich-Bayer-Straße
Friedrich-Weskott-Straße
Henry-T.-V.-Böttinger-Straße
Ludwig-Girtler-Straße
Philipp-Ott-Straße
Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Ausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden.
Die Bewohner der Bezirke E und F müssen ab Sonntag, 1. Januar, mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.
Der Fachbereich Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr unter ( 0214/406 - 36 71,3631,3632.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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