Einheitliches europäisches Wahlrecht nötig

Wegfall der Sperrklausel beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments

Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 09.11.2011 // Quelle: Axel Voss

Als Reaktion auf das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Abschaffung der 5% Klausel bei Europawahlen erklärt der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss: „Das Bundesverfassungsgericht schwächt die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments! Abstimmungen im Europäischen Parlament richten sich nach der Fraktions- und nicht nach der Staatszugehörigkeit. Hier sind Mehrheiten mit anderen Fraktionen zu organisieren. Splitterparteien könnten diese Mehrheitsbildung gefährden. Wir brauchen aber keine Blockaden im Europäischen Parlament, sondern politische Mehrheiten, die sich den Herausforderungen stellen".

„Das Sondervotum trägt der Arbeitsweise des Europäischen Parlaments Rechnung und bestätigt seine gewachsene politische Bedeutung. Mit dem Wegfall der Sperrklausel droht nicht nur eine weitergehende Zersplitterung der politischen Parteien im Europäischen Parlament, sondern auch eine Schwächung der deutschen Interessenvertretung in Brüssel", so Voss weiter.

"Natürlich müssen wir die höchstrichterliche Rechtsprechung akzeptieren und nun über die Konsequenzen nachdenken. Führte man die Argumentation des Urteils logisch fort, müsste das Bundesverfassungsgericht auch die Sperrklauseln für die Landtags- und Bundestagswahlen kippen, denn dort könnten überall große Koalitionen gebildet werden. Das Europäische Parlament ist nun gefordert, einen Entwurf für ein einheitliches europäisches Wahlrecht entsprechend der Ermächtigungsgrundlage des Art. 223 Abs. 1 Vertrag von Lissabon zu erarbeiten", schlussfolgert der Europaabgeordnete.

Ein europaweites Wahlrecht kann auf Basis von Artikel 223 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durch das Europäische Parlament vorgeschlagen werden, betonte Voss. Dies müsste Teil der Debatte über eine mögliche Änderung der EU-Verträge werden. Sollte die Einrichtung eines europaweiten Wahlgesetzes bis zur nächsten Europawahl nicht möglich sein, müsse der Bundesgesetzgeber über Alternativen nachdenken. Dazu müsse die Einrichtung von Direktwahlkreisen gehören.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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