Ergebnis der Überprüfung der Fällung von 22 Hybrid-Pappeln in Hitdorf


Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 23.03.2011 // Quelle: Stadtverwaltung

Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn hat am heutigen Mittwoch, 23. März die Spitzen der Fraktionen und der Verwaltung in einem TOP-Verteiler Schreiben über das Ergenis der Untersuchung zur Fällung von 22 Hybrid-Pappeln in Leverkusen-Hitdorf informiert.

Das Schreiben im Wortlaut:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits angekündigt, habe ich die Fällung von 22 Hybrid-Pappeln angesichts der dadurch ausgelösten öffentlichen Diskussion einer umfassenden Prüfung aus fachlicher sowie dienst- und arbeitsrechtlicher Sicht unterzogen. Die Fachbereiche Recht und Ordnung, Rechnungsprüfung und Beratung sowie Personal und Organisation kommen danach zu folgenden Ergebnissen:

Die Fällung der 22 Hybrid-Pappeln und Ersatz mit ökologisch höherwertigen Harthölzern ist Bestandteil des 1. Änderungsbeschlusses vom 25.08.2009, mit der die 3. Planänderung zum Hochwasserschutz in Hitdorf genehmigt wurde. Mit diesem Beschluss genehmigt die Bezirksregierung als obere Landschaftsbehörde die Fällung und Ersatzbepflanzung als Ausgleichsmaßnahme für die Fällung von zusätzlichen Bäumen im Rahmen der Verbreiterung der Arbeitstrasse zum Bau der Hochwasserschutzwand.

Die Genehmigung aus diesem Planfeststellungsbeschluss ist an die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) ergangen. Da es sich um eine Baumaßnahme im Rahmen des Hochwasserschutzes handelt, sind die TBL für die Planung und Durchführung der Maßnahme verantwortlich. Der Fachbereich Stadtgrün (67) war hier, wie für andere Fachbereiche oder eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, nur ausführendes Organ.

Im Vorfeld der erfolgten Fällaktion erging eine städtische Pressemitteilung zu verschiedenen stattfindenden Fällaktionen im Stadtgebiet, bei der die Hybrid-Pappeln eine von mehreren Maßnahmen war.

Zu den verschiedenen Fragestellungen nehmen die mit der Prüfung beauftragten Fachbereiche im Weiteren wie folgt Stellung:

  1. Vergaberechtliche Fragen

    Es wurde von der Auskömmlichkeit des Preises ausgegangen. Eine Nachbeauftragung ist nicht erfolgt.

    Im Hinblick auf die noch zu beantwortende Frage, ob die Fällaktion in mehreren Schritten hätte erfolgen können, sei darauf hingewiesen, dass die beauftragte Firma für die Baustellenherrichtung pauschal 1.000 € (netto) veranschlagt.

    Vergaberechtlich ist die beschränkte Ausschreibung im Ergebnis nicht zu beanstanden.

  2. Ordnungsgemäße Beteiligung der Fachbereiche Umwelt/Technischen Betriebe (TBL) sowie Stadtgrün oder weiterer Fachbereiche sowie der Oberen Landschaftsbehörde

    In einem Ortstermin am 26.02.2009 waren die Obere Landschaftsbehörde, der Vorsitzende des Landschaftsbeirates sowie neben der TBL die Fachbereiche 32 und 67 vertreten. Bei diesem Termin hat der Fachbereich 67 vorgeschlagen, die 22 Hybrid-Pappeln in die Ausgleichsmaßnahme einzubeziehen.

    Aufgrund dessen ist die Maßnahme in den durch den FB 67 im Auftrag der TBL erstellten Landschaftspflegerischen Begleitplan aufgenommen worden und war Gegenstand der durch die Bezirksregierung durchgeführten Planfeststellungsänderung.

    Da eine Beteiligung weiterer Fachbereiche oder Institutionen nicht erforderlich war, bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass eine ordnungsgemäße Beteiligung der betroffenen öffentlichen Stellen gegeben war.

  3. Ordnungsgemäße Beteiligung der politischen Gremien

    Wie anfangs bereits dargelegt wurde, ist in der „2. Ergänzung zum Landschaftspflegerischen Begleitplan“, die wiederum eine „Ergänzung zur 3. Planänderung“ ist, festgelegt, dass in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde im Rheinvorland im Bereich des zukünftigen Hochwasserschutzes 21 standortfremde Hybridpappeln gefällt werden sollen. Diese Ergänzung gehört zu dem Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln vom 25. August 2009, wie sich dem Stempel auf der „2. Ergänzung…“ entnehmen lässt. In diesem Planfeststellungsbeschluss werden unter „A. 1.“ als Rechtsgrundlagen neben § 31 Wasserhaushaltsgesetz (a. F.) auch die §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) NRW aufgeführt.

    In § 73 VwVfG ist das Anhörungsverfahren geregelt. In diesem können alle Einwendungen und Anregungen zu dem Vorhaben vorgetragen werden. Je nach Lage des einzelnen Falles kommt eine Beteiligung der Bezirksvertretungen oder des Rates bereits bei der Initiierung eines Planfeststellungsverfahrens oder bei der Anhörung in Betracht.

    In § 75 VwVfG sind die Rechtswirkungen der Planfeststellung festgelegt. Abs. 1 lautet: „ Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.“

    Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung vom 25.08.2009 einschließlich der oben genannten Ergänzung ist rechtskräftig und konnte deshalb ohne die Einholung weiterer Zustimmungen umgesetzt werden. Für eine Beteiligung der Bezirksvertretung vor der jetzigen Baumfällaktion war daher wegen der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses kein Raum mehr.

  4. Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme

    Da die prüfenden Fachbereiche keine fachlichen Fragestellungen beantworten können, wurden die städtischen Fachbereiche Umwelt und Stadtgrün um eine Stellungnahme gebeten, deren Text hier wiedergegeben werden soll:

    Fachbereich Umwelt
    „Grundposition zu Eingriffen in Natur und Landschaft
    „Aus Sicht des Fachbereichs Umwelt steht bei größeren ökologischen Eingriffen stets die Kombination aus einer fachlichen und wirtschaftlich vertretbaren Vorgehensweise im Mittelpunkt, wobei die fachlich /ökologische Betrachtung den Schwerpunkt darstellt. Mit Blick auf die öffentliche Akzeptanz erheblicher Eingriffe und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ist in der konkreten Umsetzung von Maßnahmen, dies gilt insbesondere bei der Fällung von größeren Baumbeständen, die Bildung von Tranchen, die ein sukzessives Verändern vor Ort herbeiführen, in der Regel Ziel führend“

    Aus umweltfachlicher Sicht ist der Austausch dieser Hybrid-Pappeln gegen Eichen keinesfalls zu beanstanden.

    Fachbereich Stadtgrün:
    „Im Rheinvorland im Bereich der Stadt Leverkusen gibt es ca. 200 nicht heimische Hybridpappeln die überwiegend altersbedingt einen Rückgang der Vitalität erwarten lassen. Damit geht ein Absterben der Äste mit entsprechendem Windbruch einher.
    Da die Stadt Leverkusen bekanntermaßen auch in der Zukunft Haushaltsdefizite hat und haben wird, ist es notwendig, jede Möglichkeit zu nutzen, hier auch im Vorgriff tätig zu werden.
    Die Baumreihe, die direkt an einem viel benutztem Fußweg in unmittelbarer Nähe des Rheins liegt, ist daher auch aus sicherheitstechnischer Sicht ein vorzuziehendes Projekt.

    Eine sukzessive, blockweise Fällung begünstigt die gemeinsame Entwicklung der neuen Bäume. Neupflanzungen im Schatten von Altbäumen führen durch die Beschattung zu keiner artgerechten Entwicklung.
    Versuche dieser Art haben bei der Opladener Kastanienallee zu keinem positiven Ergebnis geführt.

    Ferner wurde in wissenschaftlichen Studien festgestellt, dass sich gleichartige Pflanzen, die in einer engen Nachbarschaft stehen, ernährungstechnisch unterstützen, fremde Arten aber behindern oder sogar zum Absterben bringen.

    Würden die Eichen in den Zwischenräumen verbleibender Pappeln gepflanzt, würden die jungen Bäume nicht nur im Lichtprofil behindert, sondern auch durch die Wurzelverflechtung der Pappeln in der Ernährung geschwächt und hätten letztlich keine Chance, artgerecht heranzuwachsen.“

    Die Aussage des FB Stadtgrün wird tendenziell gestützt durch das abgedruckte Interview eines Gärtnermeisters und Landschaftsbauers im Leverkusener Anzeiger vom 16.03.2011, der aussagt, dass „ein parallel nicht gehe“.

    Ob es weitere Zwischenlösungen oder ein andere sukzessive Möglichkeit gegeben hätte, kann fachlich nicht beurteilt werden und kann vielleicht in Anbetracht der fehlenden Rückgängigmachung dieser Maßnahme dahingestellt bleiben.

    Ein sukzessives Fällen ist nicht Bestandteil der Planfeststellung, so dass davon auszugehen ist, dass es den TBL im Rahmen der Abwägung der fachlichen und wirtschaftlichen Aspekte freigestellt war, wie hier zu verfahren ist.

    Für künftige Fälle sollte dieser Fall jedoch lehren, dass bei der Entscheidung sowohl fachliche als auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen sind und in jedem Einzelfall neu zu entscheiden ist, wie vorgegangen werden sollte.


  5. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme für den städtischen Haushalt

    Da es sich um eine Maßnahme der TBL handelt, hat die Fällung keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Da die AöR nicht an die Regelungen der Gemeindeordnung NRW(GO NRW) gebunden ist, muss folglich auch keine Begründung nach § 82 GO NRW erfolgen.

  6. Überprüfung der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf arbeits- und dienstrechtliche Verfehlungen

    Das dargestellte Ergebnis der Überprüfung bietet keinen Anlass, arbeits- oder dienstrechtlich gegen beteiligte städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig zu werden. Ebenso sind im Verfahren keinerlei Rechtsverstöße zu erkennen. Für die Maßnahme war die Zuständigkeit der TBL gegeben, die die Fällung der Pappeln als Ausgleichsmaßnahme im Rahmen der Realisierung des Hochwasserschutzes mit Unterstützung des Fachbereichs Stadtgrün umgesetzt haben.

    Bewertung des Oberbürgermeisters

    Seitens der Verwaltungsspitze muss im Ergebnis aber festgehalten werden, dass an dieser Stelle die notwendigen Informationspflichten nicht ausreichend berücksichtigt wurden und es beachtliche Kommunikationsdefizite gab. Sich seitens der Technischen Betriebe Leverkusens auf eine kurze Pressemitteilung zu beschränken, die verschiedene Maßnahmen lediglich auflistet und auf eine umfassende Bürgerinformation verzichtet, insbesondere wenn die Beschlusslage aus den Jahren 2008/2009 stammt, ist zu missbilligen.

    In der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am Dienstag, 22. März 2011, wurde daher festgelegt, dass eindeutige Informations- und Kommunikationsregeln zu entwickeln sind, die den Verwaltungschef in die Lage versetzen, entsprechende Informationen und Beteiligungen für Politik und Bürgerschaft sicher zu stellen.

    Ich darf abschließend mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass es zu dieser übereilten Aktion gekommen ist und bitte die Politik und die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Hitdorferinnen und Hitdorfer im Namen der Stadt Leverkusen um Entschuldigung. Leider konnte ich –weil nicht informiert- den Lauf dieser Angelegenheit nicht beeinflussen.

    Mit freundlichen Grüßen




    Buchhorn"
    Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 4.584

Meldungen Blättern i
Meldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen


Neuer Rekord: Über 1,4 Millionen Radfahrende in Leverkusen gezählt

Neuer Rekord: Über 1,4 Millionen Radfahrende in Leverkusen gezählt

Im Jahr 2025 haben die Fahrradzählstellen in Leverkusen einen neuen Höchstwert erreicht: Insgesamt wurden 1.425.542 Radfahrende gezählt, was eine deutliche Steigerung zum Vorjahr darstellt und die wachsende Bedeutung des Radverkehrs in Leverkusen unterstreicht. Die vier Fahrradzählstellen im Stadtgebiet von Leverkusen verzeichneten im vergangenen Jahr einen neuen Rekord an gezählten Fahrrädern. Nach den 1.388.867 Zählungen im Jahr 2024 stieg die Zahl bis zum 31. Dezember 2025 auf insge

31.01.2026

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Stadt Leverkusen empfiehlt die Nutzung des Nahverkehrs. Wie zu Heimspielen üblich, stehen den Fans auch für diese Begegnung bewährte Transportoptionen zur Verfügung. Dazu zählen die Pendelbusse vom Parkplatz Otto-Bayer-Straße, spezielle Stadtteilbusse sowie die üblichen Busverbindungen. ## Pendelbusse vom Parkplatz Otto-Bayer-Straße Für Besucher, die mit dem Pkw aus dem Kölner Stadtgebiet anreisen, steht der Pendelbusparkplatz an der Otto-Bayer-Straße, nahe der S-Bahn-Statio

27.01.2026

Geschwindigkeitskontrollen in Leverkusen in der kommenden Woche

Geschwindigkeitskontrollen in Leverkusen in der kommenden Woche

In der kommenden Woche vom 26.01.2026 bis 01.02.2026 finden folgende Geschwindigkeitskontrollen statt.Montag 26.01.2026 Altenberger Str., An der Steinrütsch, Fixheider Str., Heinrich-Lübke-Str., Hitdorfer Str., Kreuzbroicher Str., Langenfelder Str., Ligusterweg, Rathenaustr., Ringstr., Solinger Str., Von-Knoeringen-Str. Dienstag 27.01.2026 Alkenrather Str., Altenberger Str.,

24.01.2026

BAYER GIANTS Leverkusen beenden Niederlagenserie mit Heimsieg

BAYER GIANTS Leverkusen beenden Niederlagenserie mit Heimsieg

Nach zwölf Niederlagen in Folge haben die BAYER GIANTS Leverkusen einen deutlichen Heimsieg eingefahren. In der BARMER 2. Basketball Bundesliga ProA 2025/26 bezwangen die Leverkusener den BBC Bayreuth in der Ostermann-Arena mit 99:65. Damit brechen die Farbenstädter den Bann und feiern ihren fünften Saisonerfolg. ### Dominanter Auftritt in der Ostermann-Arena Vor 1.446 Zuschauern starteten die BAYER GIANTS Leverkusen konzentriert in die Begegnung und signalisierten von Beginn an, dass s

27.01.2026

Geduldsprobe für Pendler: Generalsanierung zwischen Köln und Wuppertal gestartet – Das ändert sich in Leverkusen

Geduldsprobe für Pendler: Generalsanierung zwischen Köln und Wuppertal gestartet – Das ändert sich in Leverkusen

Der Startschuss für eines der größten Bauprojekte der Region ist gefallen: Seit den Abendstunden des 6. Februar 2026 wird die wichtige Bahnstrecke zwischen Köln, Wuppertal und Hagen generalsaniert. Für Leverkusen bedeutet das fünf Monate lang massive Einschränkungen im Regionalverkehr, aber auch die Aussicht auf modernere Infrastruktur. Die Deutsche Bahn (DB InfraGO) hat am Freitagnachmittag in Wuppertal den offiziellen Beginn der Arbeiten verkündet. Bis zum **10. Juli 2026** wird die

08.02.2026

PETA kritisiert Fuchsansitz in Leverkusen-Opladen und fordert Jagdverbot

PETA kritisiert Fuchsansitz in Leverkusen-Opladen und fordert Jagdverbot

Der Hegering II Opladen der Leverkusener Jägerschaft e.V. veranstaltet Ende Januar einen „Fuchsansitz“. Dagegen regt sich scharfer Protest der Tierrechtsorganisation PETA, die die geplante Fuchsjagd als „sinnlose Tötungen“ kritisiert und ein sofortiges Jagdverbot in Nordrhein-Westfalen fordert. Am 30. und 31. Januar 2026 plant der Hegering II Opladen der Leverkusener Jägerschaft e.V. im Stadtteil Opladen einen sogenannten „Fuchsansitz“. Bei dieser Aktion töten Jägerinnen und

22.01.2026

Geschwindigkeitskontrollen in Leverkusen in der kommenden Woche

Geschwindigkeitskontrollen in Leverkusen in der kommenden Woche

In der kommenden Woche vom 02.02.2026 bis 08.02.2026 finden folgende Geschwindigkeitskontrollen statt.Montag 02.02.2026 Am Weidenbusch, An der Dingbank, Auf der Grieße, Bergische Landstr., Düsseldorfer Str., Felderstr., Gezelinallee, Karl-Carstens-Ring, Kolberger Str., Maurinusstr., Nobelstr., Odenthaler Str., Rolandstr., Unterstr., Willy- Brandt-Ring, Wupperstr. Dienstag 03.

31.01.2026

BAYER GIANTS Leverkusen verpflichten Power Forward Lök Wur bis 2026

BAYER GIANTS Leverkusen verpflichten Power Forward Lök Wur bis 2026

Die BAYER GIANTS Leverkusen haben auf dem freien Spielermarkt eine wichtige Verstärkung gefunden und Power Forward Lök Wur unter Vertrag genommen. Der südsudanesische Nationalspieler wechselt mit sofortiger Wirkung in die Farbenstadt und unterschreibt bis zum Ende der Saison 2025/26. Der neue Leverkusener erhält die Rückennummer #4 und soll die Lücke auf der wichtigen Position Vier schließen. Die Verpflichtung des 2,02 Meter großen Athleten, dessen voller Name Lök Lol Wur (ausgesproc

23.01.2026

GIANTS Leverkusen im Schlüsselspiel gegen Bayreuth um den Klassenerhalt

GIANTS Leverkusen im Schlüsselspiel gegen Bayreuth um den Klassenerhalt

Die BAYER GIANTS Leverkusen stehen am 19. Spieltag der BARMER 2. Basketball Bundesliga ProA vor einem Schlüsselspiel im Kampf um den Klassenerhalt. Am Sonntag, den 25. Januar 2026, empfangen die Leverkusener um 16 Uhr in der Ostermann-Arena den BBC Bayreuth. Für beide Teams geht es um zwei immens wichtige Zähler im Kampf um den Klassenerhalt. Nach der 73:95-Niederlage am vergangenen Wochenende in Nürnberg haben die BAYER-Korbjäger die gesamte Woche konzentriert in der Rundsporthalle trai

23.01.2026

Verkehrsunfall Raoul-Wallenberg-Straße

Verkehrsunfall Raoul-Wallenberg-Straße

Leverkusen (ots) - Am 30.01.2026 wurde die Leitstelle der Feuerwehr Leverkusen um 17:10 Uhr über einen Verkehrsunfall zwischen drei Fahrzeugen und Verletzten auf der Raoul-Wallenberg-Straße informiert. Durch die Leitstelle wurden umgehend Kräfte beider Berufsfeuerwehrwachen sowie des Rettungsdienstes alarmiert. Nach Eintreffen der ersten Kräfte wurde ein Verkehrsunfall zwischen drei PKW festgestellt. Insgesamt wurden 3 Personen verletzt. Alle verletzten wurden durch den Rettungsdienst ver

30.01.2026