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lesenDer Kreishauptausschuss der FDP Leverkusen hat am 04.11.2010 beschlossen:
"Um die drohende Überschuldung der Stadt Leverkusen spätestens im Jahre 2015 abzuwehren, ist ab 2011 der jährliche Verlust von heute rd. € 100 Mio um mindestens € 20 Mio pro Jahr zu verringern, so dass spätestens im Jahre 2015 keine Kredite zur Verlustabdeckung mehr aufgenommen werden müssen.
Dies muss einerseits durch strikte Sparmaßnahmen – Leverkusen sollte bei allen relevanten Kennzahlen des Haushalts eine Position unter den Top 5 der kreisfreien Städte in NRW einnehmen – und andererseits durch Verbesserung der Steuereinnahmen sowie der Zuwendungen und Zuschüsse von Bund und Land – u.a. im Wege der Durchsetzung des Konnexitätsprinzips zusammen mit den übrigen Mitgliedern des Deutschen Städtetages – erreicht werden.
Mit Einführung der „Schuldenbremse“ im investiven Bereich – Begrenzung der Neuaufnahme der Kredite für unrentierliche Investitionen auf 2/3 der Kredittilgungssumme – konnten die langfristigen Bankverbindlichkeiten in den vergangenen Jahren schrittweise zurückgefahren werden.
Um eine Überschuldung Leverkusens spätestens im Jahre 2015 zu verhindern und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung der städtische Aufgaben zu erhalten, ist jetzt die Einführung einer entsprechenden „Schuldenbremse“ im konsumtiven Bereich nach obigem Muster erforderlich. Hierdurch wird schrittweise ein strukturell ausgeglichener Haushalt erreicht, der Mindestvoraussetzung ist, um in einem überschaubaren Zeitrahmen die weitere Verschuldung Leverkusens zu beenden.
Der Kreishauptausschuss hat die Fraktion aufgefordert, dieses Ziel im Rat der Stadt Leverkusen konsequent zu verfolgen."