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lesenZur Frage der Berücksichtigung der freien Träger im Rahmen der Verabschiedung der Prioritätenliste zum Konjunkturpaket II, nimmt der Fraktionsvorsitzende der Leverkusener CDU, Klaus Hupperth, wie folgt Stellung:
„Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.02.2009 eine Prioritätenliste für Maßnahmen beschlossen, die aus Mitteln des Konjunkturpakets II des Bundes finanziert werden sollen.
Auf einen Hinweis auf die Auseinandersetzungen bezüglich der Höhe der unserer Stadt zustehenden Mitteln verzichte ich.
Der Rat hat sich bei Verabschiedung dieser Liste darauf verlassen, dass die Verwaltung eine abgestimmte Liste vorlegt, die die Mittel nach den entsprechenden Vorgaben verteilt.
Am 1. April hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen (Drucksache 14/8644) das Gesetz zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Dieses sieht im Artikel 1, 3. Spiegelstrich vor, dass „die Belegenheitsgemeinden beim Einsatz der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel die Trägerneutralität zu gewährleisten und dementsprechend Ersatzschulen etc. zu berücksichtigen haben“.
In Kenntnis dieser Tatsache haben wir am 02.04.2009 Herrn Oberbürgermeister Küchler angeschrieben und nachgefragt, inwiefern diese Trägerneutralität beachtet wurde. Eine Antwort ist mit heutigem Datum eingegangen, eine befriedigende Beantwortung liegt m.E. aber nicht vor.
Deswegen haben wir den Oberbürgermeister erneut angeschrieben und um eine konkrete Auskunft gebeten, inwiefern das Marianum in den verwaltungsinternen Abwägungsprozess mit eingebunden war.
Wenn zum Zeitpunkt der Aufstellung der Prioritätenliste die Bestimmungen noch nicht eindeutig waren, hätte eine Befassung des Rates durch die Verwaltung nicht erfolgen dürfen. Jedoch überschlugen sich ja seinerzeit die Meldungen über die Millionenzahlungen aus Berlin, jeder wollte den anderen übertrumpfen.
Zunächst bleibt abzuwarten, wie der Regierungspräsident auf die Antwort des Oberbürgermeisters reagieren wird.“