Die in der Medienberichterstattung von heute kursierende Zahl über 1100 weltweit registrierte Verdachtsfälle auf Rhabdomyolyse in Zusammenhang mit der Einnahme von Lipobay/Baycol ist keineswegs neu. Diese Zahl wurde bereits im Bericht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 16. August 2001 im Rahmen einer Pressekonferenz des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Berlin der Öffentlichkeit präsentiert.
Für alle Medikamente werden Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen erfasst. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeverpflichtung. Allein im vergangenen Jahr wurden dem BfArM von allen pharmazeutischen Herstellern mehr als 140.000 Meldungen von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen zugeleitet.
Bei Spontanmeldungen besteht unabhängig von Vollständigkeit der Dokumentation und Kausalität die Verpflichtung, diese Fälle den Gesundheitsbehörden zu melden. Bei den genannten ca. 1100 Fällen handelt es sich somit um alle Schweregrade von Symptomen, die vom leichten Muskelschmerz mit Erhöhung der Muskelenzymwerte bis hin zu den bekannten, unter Umständen tödlich verlaufenden Rhabdomyolysen reichen.
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