Da die Ausweise für den Bewohnerparkbezirk C zum 1. April diesen Jahres ihre Gültigkeit verlieren hat die Stadtverwaltung vor wenigen Tagen neue Anträge versandt. 
Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für den Bezirk B versandt, da die alten Ausweise zum 1.März ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 . 
Der Bezirk C umfasst folgende Straßen: 
Adolfsstraße 18 bis 998 und 19 bis 999 
Albert-Einstein-Straße 2 bis 10 und 1 bis 9 
August-Kekulè-Straße 
Carl-Duisberg-Platz 
Carl-Leverkus-Straße 2 bis 78 und 1 bis 69 
Dhünnstraße 56 bis 130 und 65 bis 123 
Emil-Fischer-Straße 
Hauptstraße 68 bis 120 und 67 bis 121 
Kaiserstraße 
Nobelstraße 
Peter-Grieß-Straße 
Zum Bezirk B zählen: 
Adolfsstraße 2  16 und 1 - 17 
Albert-Einstein-Straße 12 und 11 
Albert-Einstein-Straße 32  78 und 15 - 81 
Arndtstraße 
Berzeliusstraße
Bitterfelder Straße 
Carl-Leverkus-Straße 80  998 und 71 - 999 
Dhünnstraße 132  998 und 125 - 999 
Gerhard-Domagk-Straße 
Große Kirchstraße 2  134 und 1 - 119 
Hauptstraße 138  998 und 133 - 999 
Kreuzhof 
Niederfeldstraße 
Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Ausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden. 
Die Bewohner des Bezirkes B müssen ab 1. März diesen Jahres mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird. 
Der Fachbereich Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr unter ( 02 14/4 0636 47, -36 48 oder -36 49.