Da die Parkausweise für den Bewohnerparkbezirk B zum 28.02.19 ihre Gültigkeit verlieren hat die Stadtverwaltung Leverkusen am 21.01.19 neue Anträge versandt.
Der Bezirk B umfasst folgende Straßen:
Adolfsstraße 2 – 16 und 1 - 17
Albert-Einstein-Straße 12 und 11
Albert-Einstein-Straße 32 – 78 und 15 - 81
Arndtstraße
Berzeliusstraße
Bitterfelder Straße
Carl-Leverkus-Straße 80 und 71
Dhünnstraße 132 – 174 und 125 - 147
Gerhard-Domagk-Straße
Große Kirchstraße 2 – 134 und 1 - 119
Hauptstraße 138 – 160 und 133 - 137
Kreuzhof
Niederfeldstraße
Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für die Bezirke A versandt, da die alten Ausweise zum 31.01.19 ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter, vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.
Der Bezirk A umfasst folgende Straßen:
Birkengartenstraße
Breidenbachstraße 6 – 54 und 19 – 51
Dönhoffstraße 28 – 92 und 1 – 101
Friedensstraße 2 – 36 und 3 – 43
Fr.-Ebert-Straße 94 – 132 und 27 und 191
Lichstraße 2 – 66 und 1 – 71
Montanusstraße
Moskauer Straße
Peschstraße
Schulstraße 2 – 52 und 1 – 31
Siebelplatz
Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Ausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Bürger und Straßenverkehr -Meldewesen- zu melden.
Die Bewohner der Bezirkes A müssen ab 01.02.19 mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.
Der Bereich Meldewesen im Fachbereich Bürger und Straßenverkehr ist telefonisch zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag –Dienstag 07.30 -13.00 Uhr und 14.00 -15:30 Uhr
Mittwoch 07.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 08.00 -13.00 Uhr und 14.00 -17:30 Uhr
Freitag 08.00 -13.00 Uhr