Bayer: Innovativer Tarifvertrag für Servicegesellschaften und Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung

Dr. Richard Pott: Wegweisende Lösungen zur langfristigen Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätzen

Archivmeldung aus dem Jahr 2007
Veröffentlicht: 09.05.2007 // Quelle: Bayer

Die Bayer-Unternehmensleitung und die Arbeitnehmervertreter sowie die IG BCE haben nach intensiven Verhandlungen bedeutendeVereinbarungen erzielt:

• Zum 1. Juli 2007 wird ein innovativer Tarifvertrag für die Gesellschaften Bayer Industry Services (BIS) und Bayer Business Services (BBS) in Kraft treten.
• Auf geplante Veräußerungen und Outsourcing-Maßnahmen bei BIS und BBS wird bis mindestens Ende 2010 verzichtet.
• Zwei Gesamtbetriebsvereinbarungen (GBV) zur Beschäftigungssicherung wurden abgeschlossen, die ab 2008 gelten und bei den Bayer-Konzernführungsgesellschaften sowie bei BIS bis Ende 2009 betriebsbedingte Kündigungen ausschließen.

"Mit diesen wegweisenden Lösungen und Vereinbarungen können wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Servicegesellschaften am Standort Deutschland sichern und gleichzeitig Arbeitsplätze im Konzern erhalten. Der neue Tarifvertrag wird sicherlich Signalwirkung für die gesamte chemische Industrie in Deutschland haben. Er ermöglicht es, auf neue Herausforderungen und veränderte Rahmenbedingungen flexibel zu reagieren", betont Dr. Richard Pott, Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektor der Bayer AG.

Der Vorsitzende des Bayer-Gesamtbetriebsrats, Thomas de Win, erklärt: "Wir haben die Verhandlungen zu diesem Tarifvertrag unter der Prämisse geführt, dass die betroffenen Beschäftigten keine Einbußen bei ihrem derzeitigen monatlichen Einkommen zu verkraften haben und die Beschäftigungssicherung fortgeführt wird. Damit ist uns eine innovative Lösung unter einem Dachgelungen." Das Ziel, unterschiedliche Bedingungen für Servicegesellschaften in einem einheitlichen Vergütungssystem zu berücksichtigen, sei erfüllt worden, so der Gesamtbetriebsrats-Vorsitzende. "Auch haben wir erreichen können, dass bei einem künftigen Personalabbau betriebsbedingte Kndigungen vermieden werden und andere Maßnahmen wie Aufhebungsverträge, Altersteilzeit und normale Fluktuation wie bisher weiter genutzt werden können", sagt de Win.

Unternehmensbezogener Tarifvertrag für BIS und BBS Der neue Tarifvertrag soll in den nächsten Tagen vom Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der IG BCE unterzeichnet werden.
Er gilt für insgesamt rund 5.500 Tarifbeschäftigte der BIS und BBS und umfasst fünf Entgeltbänder. Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach Tätigkeit und Qualifikation.

Derzeitiges monatliches Entgelt bleibt erhalten Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BIS und BBS werden im Laufe von vier Jahren in die neue Tarifstruktur überführt. Das derzeitige monatliche Entgelt der Beschäftigten bleibt erhalten. Die vorgesehenen Einsparungen erfolgen durch Verrechnung künftiger Tariferhöhungen. Reichen die Tariferhöhungen dafür nicht aus, werden Teile der tariflichen Jahresleistung und der variablen Einmalzahlung angerechnet.

Die Verhandlungskommissionen haben sich außerdem darauf verständigt, dass die Arbeitszeit bei BIS und BBS in der Regel 40 Wochenstunden beträgt.
Diese Regelung wird im Laufe des Jahres 2010 überprüft.

Auch die Führungskräfte von BIS und BBS werden einen entsprechenden Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einbringen. Darüber sollen in nächster Zeit Gespräche geführt werden.

Anlass für die Verhandlungen waren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beider Gesellschaften. Aus Vergleichen der heutigen Personalkosten und der Preise von Serviceleistungen mit denen von Wettbewerbern in den entsprechenden Marktsegmenten ergab sich für die einzelnen Bereiche ein dringender Handlungsbedarf.

Veräußerungen bei BIS und BBS ausgesetzt
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen werden die BIS und die BBS in die Lage versetzt, auf geplante Veräußerungen sowie Outsourcing-Maßnahmen bis mindestens Ende 2010 zu verzichten. Die Technischen Dienste sollen in eine 100-prozentige BIS-Tochter überführt werden und gehören damit weiterhin dem BIS-Unternehmensverbund an.

GBV zur Beschäftigungssicherung in den Konzernführungsgesellschaften In einer neuen Gesamtbetriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung werden betriebsbedingte Kündigungen bis zum 30. Dezember 2009 ausgeschlossen. Die GBV gilt für die Gesellschaften Bayer CropScience AG, Bayer HealthCare AG, Bayer MaterialScience AG, Bayer Business Services GmbH, Bayer Direct Services GmbH, Bayer Technology Services GmbH, Pallas AG und für die Bayer AG. Die Vereinbarung tritt ab Januar 2008 in Kraft und enthält außerdem Regelungen zu folgenden Themen:

Vermittlungsorganisation "BayJob"
Die Beschäftigten aus den "Bedarfsgerechten Einsätzen", "LM-Projektcenter" und dem Ausgebildeten-Pool werden künftig in "BayJob" zusammengefasst.
Beschäftigte, die nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes nicht sofort auf eine neue Stelle zu vermitteln sind, sollen über "BayJob" auf unbefristete oder befristete Arbeitsplätze vermittelt werden und an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.

Ausbildung unverändert auf hohem Niveau
Auch in Zukunft wird Bayer im Rahmen seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung in jedem Jahr über den eigenen Bedarf hinaus Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Dabei werden jährlich ca. 300 bis 450 Jugendliche in eine reguläre betriebliche Ausbildung aufgenommen, 100 bis 170 wird die Teilnahme am Starthilfeprogramm ermöglicht sowie 100 bis 180 junge Menschen können ihre Berufsausbildung über die "Ausbildungsinitiative Rheinland" absolvieren. Die einzelnen Gesellschaften prüfen jährlich, wie viele Ausgebildete im nächsten Jahr übernommen werden können. Für 2008 sind mindestens 75 unbefristete Übernahmen und 150 befristete Verträge vorgesehen.

Weiterführung des Solidarpakts
Die Kosten für nicht beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch künftig mit maximal 10 Prozent der freiwilligen variablen Bezüge aller Bayer-Beschäftigten verrechnet. Diese Regelung gilt ebenso für die Vorstände, Konzernführungskräfte und die Leitenden Angestellten.

Eigene GBV der BIS zur Beschäftigungssicherung
Für die BIS wurde eine eigene Gesamtbetriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung abgeschlossen, die unter Einbeziehung eines BIS-internen "Jobcenters" betriebsbedingte Kündigungen bis 30. Dezember 2009 ausschließt. Durch die Bildung dieses Jobcenters werden Beschäftigte nach Verlust ihres Arbeitsplatzes intern sowie extern vermittelt und nehmen an Qualifizierungsmaßnahmen teil.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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