Erst wurde er Zeuge, dann griff er zu: Ein 29-jähriger Leverkusener nahm am 29.4.2006 gegen 11.35 Uhr am Busbahnhof in Wiesdorf beim Einsteigen in einen Bus eine vor ihm stehende 26-jährige Kölnerin aus Bosnien-Herzegowina fest.
Sie hatte einer vor ihr stehenden 73-jährigen Frau die Handtasche geöffnet und die Geldbörse gestohlen. Die Geschädigte bemerkte den Diebstahl und rief laut um Hilfe. Die Beschuldigte ließ sofort die Geldbörse fallen, was der Zeuge aber beobachtet hatte. Er hielt die Täterin bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Der Polizei ist die Frau als einschlägige Intensivtäterin bekannt.
Die Strafprozessordnung (StPO) erlaubt die vorläufige Festnahme von Tätern auch durch Privatpersonen, wenn die Täter bei einer Straftat angetroffen werden und wenn Fluchtgefahr besteht (§127 Absatz 1 StPO).
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