BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn: Vier Haftbefehle an einem Tag

19.08.2026 // Quelle: Polizei
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Vier Fahndungstreffer an einem Tag haben die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn beschäftigt. Bei Kontrollen am Montag wurden zwei Männer festgenommen, zwei weitere konnten ihre offenen Geldstrafen noch bezahlen. Ein 20-jähriger Deutscher wollte nach Izmir ausreisen, gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der Geldwäsche vor. Zudem bestand eine weitere Ausschreibung wegen Fahrverbots. Er wurde dem Amtsgericht Köln vorgeführt. Ein 44-jähriger Türke wurde wegen eines Haftbefehls wegen Diebstahls gesucht und konnte die geforderte Geldstrafe nicht zahlen. Er kam in eine Justizvollzugsanstalt. Zwei weitere Reisende zahlten ihre Beträge und durften weiterreisen.

Flughafen Köln/Bonn (ots) -

Gleich vier Fahndungstreffer innerhalb eines Tages beschäftigten am Montag (17. August 2026) die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn. Während zwei Reisende ihre offenen Geldstrafen begleichen konnten, endete die Reise für zwei weitere Männer vorerst hinter Gittern.

Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir kontrollierten die Einsatzkräfte einen 20-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Köln den Mann zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der Geldwäsche vor. Zusätzlich bestand eine Ausschreibung der Stadt Leverkusen im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis beziehungsweise einem Fahrverbot.

Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der 20-Jährige dem Amtsgericht Köln vorgeführt.

Für einen 44-jährigen türkischen Staatsangehörigen endete eine Kontrolle ebenfalls mit der Festnahme. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach suchte den Mann aufgrund eines Haftbefehls wegen Diebstahls. Er hätte eine Geldstrafe in Höhe von 5.500 Euro zahlen können, um eine 55-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden. Da er den geforderten Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Zwei weitere Reisende konnten eine Inhaftierung dagegen durch Zahlung der jeweils geforderten Beträge verhindern. Ein 39-jähriger syrischer Staatsangehöriger wurde bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil festgestellt. Gegen ihn bestand eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Betruges. Nach Zahlung von insgesamt 282,50 Euro konnte er seine Reise fortsetzen.

Auch bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Tirana stellten Bundespolizisten einen 48-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, gegen den eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Aachen zur Strafvollstreckung bestand. Nachdem er den geforderten Betrag von insgesamt 275 Euro entrichtet hatte, wurde er aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

Tags: NRW, Polizei, Kriminalität


Themen aus dem Artikel: Staatsanwaltschaft, Stadt Leverkusen

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis einer Pressemitteilung erstellt.
Kategorie: Polizei
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