Zwischenbericht Freibad Auermühle


Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 15.02.2011 // Quelle: Stadtverwaltung

Mit einem TOP-Verteiler-Schreiben an die Spitzen von Politik und Verwaltung hat Oberbürgermeister Buchhorn heute zum Freibad Auermühle Stellung genommen.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14. Januar 2011 wurden Sie bereits per E-Mail durch Herrn Molitor darüber informiert, dass die ursprünglich für die Ratssitzung am 21. Februar 2011 vorgesehene Grundsatzentscheidung zur Zukunft des Freibads Auermühle leider noch nicht getroffen werden kann.

Mit diesem Zwischenbericht möchte ich Sie über die bisher erfolgten Aktivitäten und die weitere Verfahrensweise informieren:

Der Rat hat am 6. Dezember 2010 einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung bis zu der Ratssitzung am 21. Februar 2011 eine beschlussreife Vorlage für einen Grundsatzbeschluss zum Weiterbetrieb des Freibades Auermühle durch den privaten Investor vorlegt. Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Zuschussreduzierung nur insoweit erfolgt, dass für einen Freibadbetrieb in 2011 noch 100.000 € städtische Mittel bereit gestellt werden, wenn eine dauerhafte Lösung durch einen privaten Investor realisiert werden kann.

Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der relevanten städtischen Fachbereiche, dem Sportpark Leverkusen und dem Investor hat bereits im Dezember 2010, im Januar und Februar 2011 zahlreiche Gespräche mit dem Investor und dem Bürgerverein „Rettet die Auermühle“ geführt.

Es hat sich jedoch in den Gesprächen herausgestellt, dass noch zu viele planungs- und baurechtliche Voraussetzungen geklärt werden müssen und durch den Bürgerverein noch Zeit bis voraussichtlich Ende Februar / Anfang März 2011 benötigt wird, um konkretere Aussagen zur möglichen Unterstützung und Übernahme von Leistungen bei einer Fortführung des Badbetriebs treffen zu können. Dem Bürgerverein wurden umfassende Unterlagen zur Verfügung gestellt, denen detailliert zu entnehmen ist, auf welche Weise und in welchen Bereichen eine Übernahme des Badbetriebs zur Reduzierung des Zuschussbedarfs möglich ist.

Eine erste schalltechnische Untersuchung des Freibadgeländes hat im Hinblick auf die durch den Investor vorgesehene Bebauung ergeben, dass alternative Planungen erforderlich werden, damit ein Nebeneinander von Wohnen und Freibadbetrieb möglich wird. Hierzu finden aktuell umfangreiche Abstimmungen zwischen dem Investor, dem Schallschutzgutachter und der Verwaltung statt.

Darüber hinaus sind in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln Fragen der Regionalplanung und des Hochwasserschutzes zu klären. Die Bezirksregierung Köln erstellt derzeit im Rahmen der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie neue Hochwassergefahren- und risikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementpläne. Hierdurch werden die Überflutungsgebiete dargestellt, die wiederum Auswirkungen auf eine mögliche Bebaubarkeit haben. Voraussichtlich Ende März sollen erste Ergebnisse im Entwurf vorliegen, die bis zum Sommer konkretisiert werden. Insofern sind für das weitere Verfahren und darauf aufbauende Entscheidungen zumindest Erkenntnisse aus dem Entwurf erforderlich.

Obwohl durch alle Beteiligten mit Hochdruck daran gearbeitet wird, möglichst zeitnah definitive Aussagen zu bekommen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Zukunft des Freibads Auermühle gesichert werden kann, ist es zurzeit nicht möglich, belastbare und konkrete Aussagen zur zukünftigen Nutzung des Geländes, der Bebaubarkeit und der zeitlichen Verfügbarkeit zu treffen.

Es ist zu befürchten, dass erst in der Ratssitzung am 30. Mai 2011 zielführende Ergebnisse für einen vertretbaren Ratsbeschluss vorliegen. Gegebenenfalls ist in der Sitzung des Rates am 11. April 2011 über einen provisorischen Betrieb des Freibads in 2011 im Rahmen einer Kooperation des Sportsparks mit dem Förderverein zu entscheiden. Die Verwaltung wird dann hierzu eine entsprechende Vorlage erarbeiten.

Sobald sich neue relevante Erkenntnisse ergeben sollten, werde ich Sie hierüber zeitnah informieren.

Mit freundlichen Grüßen


Reinhard Buchhorn "


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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