Zensus 2022: Ergebnisse zum Stichtag 15. Mai 2022 liegen vor - Amtliche Einwohnerzahl der Stadt Leverkusen ist leicht gestiegen

25.06.2024 // Quelle: Stadtverwaltung

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**Zensus 2022: Leverkusen verzeichnet Bevölkerungswachstum** Am 15. Mai 2022 fand in Deutschland der registergestützte Zensus statt. Für Leverkusen ergaben sich dabei interessante Zahlen: Die Stadt zählte 166.356 Einwohner mit Hauptwohnsitz, was einem Wachstum von 372 Personen seit dem Zensus 2011 entspricht. Zudem stieg die Einwohnerzahl zum Stichtag des Zensus 2022 um 1.472 Personen im Vergleich zur Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Leverkusens Anteil an der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens erhöhte sich leicht auf 0,9298 %. Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung wurden in Leverkusen insgesamt 147 Gebäude mit Wohnraum und 84.018 Wohnungen erfasst. Diese Daten sind entscheidend für politische und administrative Planungen sowie den kommunalen Finanzausgleich. Für weitere Informationen besuchen Sie [IT.NRW](http://www.it.nrw.de).

Zum Stichtag 15. Mai 2022 fand in Deutschland der registergestützte Zensus 2022 statt. Mit dem Zensus wurden folgende Daten und Kennzahlen ermittelt: 

  • Amtliche Einwohnerzahlen
  • Daten zur Demografie, das heißt z. B. zum Alter, zum Geschlecht oder zur Staatsbürgerschaft
  • Daten zu Haushaltsstrukturen
  • Daten zur Erwerbstätigkeit und Bildung
  • Daten zur Wohn- und Wohnungssituation, wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote 

Im Rahmen des Zensus wurden die Daten aus verschiedenen Quellen zusammengeführt. Zum einen wurden bereits vorhandene Registerdaten, z. B. aus Melderegistern genutzt. Zum anderen wurden primärstatistische Erhebungen durchgeführt. Hier sind die Gebäude und Wohnungszählung, die Befragung zu Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) sowie die Haushaltebefragung zu nennen. Ferner wurde eine Wiederholungsbefragung als Qualitätssicherung der Haushaltebefragung durchgeführt. 

Die Ergebnisse liefern die Basiszahlen für vielfältige politisch-administrative Entscheidungen, die nicht aus Verwaltungsregistern gezogen werden können. Die nun veröffentlichten neuen, amtlichen Einwohnerzahlen sind die neue Basis für die Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes. Sie dienen zudem als Planungsgrundlagen für Bund und die Länder. Für die Kommunen sind sie beispielsweise mit Blick auf die Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs (Schlüsselzuweisungen) bedeutsam. 

Ergebnisse für die Stadt Leverkusen im Vergleich: 

Zum Stichtag 15.05.2022 lebten insgesamt 166.356 Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Leverkusen. 

  • Leverkusen ist im Zeitraum des Stichtags des Zensus 2011 (09.05.2011) bis zum Stichtag des Zensus 2022 (15.05.2022) um 372 Einwohner gewachsen (+ 4,64 %)
  • Leverkusen hat im Zensus 2022 zur Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06.2022 auf Basis des Zensus 2011 ein Plus von 1.472 Einwohner (+ 0,893%)
  • Der Anteil der Bevölkerung Leverkusens an der Bevölkerung des Landes NRW lag zum 30.06.22 auf Basis des Zensus 2011 bei 0,9121 %; der neu berechnete Anteil liegt bei 0,9298 %. Dies entspricht einem Plus von 0,0177 %-Punkten
  • Für Leverkusen wurden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung im Zensus 2022 147 Gebäude mit Wohnraum mit insgesamt 84.018 Wohnungen ermittelt 

In NRW wurden die Gebäude- und Wohnungszählung sowie die Wiederholungsbefragung vom Statistischen Landesamt IT.NRW durchgeführt. Für die Befragung an Sonderbereichen und die Haushaltebefragung waren die Erhebungsstellen zuständig. 

Warum gibt es Abweichungen der amtlichen Einwohnerzahl zur aktuellen Einwohnerzahl aus dem Melderegister?

Für den Zensus 2022 wurden die Meldedaten aus den Registern der Gemeinden genutzt. Eine reine Auszählung der Melderegister zur Bevölkerungszahlermittlung ist allerdings nicht ausreichend, da nicht alle Angaben aus den Melderegistern präzise und aktuell sind. Für die Pflege der Melderegister sind die Gemeinden darauf angewiesen, zeitnah über Änderungen informiert zu werden. Dies ist nicht immer der Fall. Manche Personen sind nicht an ihrem Wohnort gemeldet, andere stehen im Register, sind aber umgezogen oder bereits verstorben. 

Beim Zensus 2022 wurden die Daten aus den Melderegistern um Nebenwohnsitze bereinigt. Denn zur amtlichen Einwohnerzahl zählen nur Personen mit Hauptwohnsitz. Außerdem werden die Daten um Mehrfachanmeldungen bereinigt. Beispielsweise werden Personen, die mehrfach mit Hauptwohnsitz in den Daten vorhanden sind, um Mehrfacheinträge korrigiert. 

Im letzten Schritt werden die Ergebnisse aus den Befragungen ergänzt. Die Informationen aus den Vollerhebungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften werden direkt übernommen. Die Informationen aus den Stichprobenbefragungen an Haushalten werden hochgerechnet. Entscheidend ist die Zahl der sogenannten Fehlbestände und „Karteileichen“.

Zur Erläuterung: Fehlbestände waren nicht an einer Anschrift gemeldet, haben dort jedoch zum Stichtag gewohnt. „Karteileichen“ waren gemeldet, aber haben dort nicht mehr gewohnt. 

Methodik:

Die Methode des Zensus 2022 wurde unter dem Einbezug von Fachleuten und Sachverständigen erarbeitet und wissenschaftlich geprüft. Der Zensus 2022 liefert als registergestütztes Verfahren Daten hoher Qualität und Genauigkeit. Der Aufwand für die Bevölkerung war so niedrig wie möglich. Dort, wo möglich, wurden Informationen, die bereits in Registern vorlagen, genutzt. Ob an der Adresse, die im Melderegister hinterlegt war, auch die entsprechenden Personen wohnten, konnte nur vor Ort von Interviewerinnen und Interviewern geprüft werden. Da kein bundesweites Register zu Gebäuden und Wohnungen vorlag, war eine Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung notwendig. 

Rechtsgrundlage:

Mit der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen wird der Zensus europaweit angeordnet. 

In Deutschland bildet das im März 2017 verabschiedete Zensusvorbereitungsgesetz (Zens-VorbG) den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten. Es regelt alle notwendigen Schritte zum Aufbau der für den registergestützten Zensus erforderlichen Infrastruktur sowie zum Aufbau und zur Pflege des Steuerungsregisters. 

Die konkrete Durchführung des Zensus wird durch das Zensusgesetz geregelt. Dieses legt unter anderem die Merkmale, die erhoben werden sollen, und alle weiteren Vorgaben fest. Das Zensusgesetz 2022 regelt auch den Stichtag des Zensus (15.05.2022). Das Zensusausführungsgesetz NRW (ZensG 2022 AG NRW) beinhaltet darüber hinaus die spezifischen Regelungen für NRW. 

Weiterführende Informationen:

Weitere Informationen zum Zensus 2022 werden unter www.it.nrw.de veröffentlicht. Die Statistikstelle der Stadt Leverkusen steht für etwaige Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.


Themen aus dem Artikel: Zensus 2011, Plus, Stadt Leverkusen, IT.NRW

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