TOP-Verteilerschreiben Rastanalage A1


Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 14.12.2011 // Quelle: Stadtverwaltung

In einem TOP-Verteilerschreiben legt Oberbürgermeister Buchhorn seine Sicht zur möglichen Rastanlage an der A1 dar:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf das oben genannte TOP-Verteiler-Schreiben vom 10. November 2011 und die Ratsbeschlüsse vom 24. August 2009 und 12. Dezember 2011 möchte ich Sie über den heutigen Behördentermin informieren:
Einleitend habe ich allgemein auf die bereits in Leverkusen bestehenden Lärm- und Feinstaubbelastungen (durch 3 Autobahnen, mehrere Bahnlinien, Einflugschneise des Flughafens Köln-Bonn, mehrere Müllverbrennungsanlagen und Chempark incl. Verkehrserzeugung, etc.) hingewiesen sowie die schon vorhandenen Siedlungs- und Verkehrsflächen, die mit ca. 45 % mehr als doppelt so hoch sind wie beispielsweise in den östlich angrenzenden Gemeinden, verdeutlicht. Darüber hinaus habe ich kritisch zum Erläuterungsbericht des Gutachters und den widersprechenden Ausweisungen des gültigen Flächennutzungsplans Stellung genommen.
In der Folge wurde durch die städtischen Fachbereiche Umwelt, Planung und Bauaufsicht und Tiefbau detailliert dargestellt, dass die Rastanlage in Leverkusen nicht gewollt und akzeptiert wird. Gemeinsam mit allen anderen Behördenvertretern wurden erhebliche fachliche Defizite sowie Abwägungsmängel aufgezeigt. Insbesondere wurde Kritik daran geübt, dass lediglich eine Maximalvariante untersucht wurde, anstatt flächensparende und verträglichere Lösungsmöglichkeiten -auch im Bestandeinzubeziehen.
Durch frühzeitigen Ausschluss von aus Leverkusener Sicht möglichen Varianten sowie rechnerisch zweifelhaften Bewertungsmethoden kommt der Landesbetrieb zu fragwürdigen Ergebnissen.
Im Übrigen haben sich sämtliche Teilnehmer des Behördentermins (neben Leverkusen der Bürgermeister von Burscheid, der Rheinisch-Bergische Kreis, der NABU, die Obere Forstbehörde des Landes und die Landwirtschaftskammer) den Bedenken zur Ansiedlung der Tank- und Rastanlage in Leverkusen und Burscheid ausdrücklich angeschlossen. Das beauftragte Planungsbüro wurde gebeten zu überprüfen, ob wegen des im Ergebnis deutlich geringeren Flächenverbrauchs ein Weiterbetrieb der Tank- und Rastanlage in Remscheid möglich wäre und dann ergänzend im Land nur noch nach einer Parkmöglichkeit für Lkw, Pkw und Gespanne in wesentlich reduzierterem Umfang gesucht werden müsste.
Es wurden im Einzelnen beispielsweise folgende Aspekte benannt:

Stadtplanung / Stadtentwicklung / Wohnen
· Reduzierung der Flächeninanspruchnahme + nachhaltiges Flächenmanagement,
· Beteiligung Landesbetrieb Straßenbau NRW an FNP-Neuaufstellung 2006: Landesbetrieb hatte keine Bedenken,
· Umweltverträglichkeitsuntersuchung bescheinigt den umliegenden Wohngebieten eine hohe Bedeutung hinsichtlich der Wohn- und

Wohnumfeldfunktion,
· insbesondere den im FNP dargestellten Wohnbauflächen Fester Weg wird zu wenig Beachtung geschenkt und
· hohe Bedeutung als Grün- und Erholungsraum für die umliegend lebenden Einwohner.
· Fragen nach Grunderwerb bzw. Grundstücksbedarf sind zu klären; u. a. städt. Grundstücke betroffen.
· In den Plänen und Unterlagen ist nicht zu erkennen, ob es auch „landseitige“ Zuwegungen zur Rastanlage geben soll. Eine Anbindung an das örtliche Straßennetz wird nicht dargestellt (Wie erfolgt die Belieferung der Tank- und Rastanlage?
Wie erreichen Mitarbeiter die Tank- und Rastanlage? Mit wie vielen Fahrzeugbewegungen pro Tag (Woche) ist zu rechnen und zu welchen Uhrzeiten finden diese statt? Werden die umliegenden Wohngebiete durch Mitarbeiter- und Anlieferverkehre beeinträchtigt? Wie soll verhindert werden, dass eine „landseitige“ Zuwegung nicht unbefugt als Auf-/Ausfahrt (Abkürzung) genutzt wird?).
· Geländeschnitte und Immissionsschutzprognose erforderlich.

Natur und Landschaft
· Landschaftsschutzgebiet „Ölbachtal und Wiehbachtal“ mit geschütztem Landschaftsbestandteil
„Teich in Grünlandmulde“ sowie besonders ökologisch wertvolle Flächen (Fahrtrichtung Köln).
· Entgegen Erläuterungsbericht (insgesamt nur mittlere Bedeutsamkeit) extensiv genutzte Grünlandflächen mit Hecken, Siefen, Weidengebüsch = qualitativ hochwertige Flächen mit einem Jagdhabitat für Greifvögel und Eulen.
· Hohe Bedeutsamkeit, da wertvolle Freiflächen, die für Bürger zwecks Erholungsnutzung und Landwirtschaft als Nutzer erhalten und entwickelt werden müssen (Fahrtrichtung Dortmund).

Klima / Luft
· Standorte stellen klimaökologische Ausgleichsräume dar und haben stadtklimatische
(u. a. Be- und Entlüftung benachbarter Siedlungen) und lufthygienische Relevanz.
· Durch steigende Emissionen und neue Strömungshindernisse Verschlechterung der Luftqualität.

Boden
· Schutzwürdige bzw. besonders schutzwürdige Böden.

Immissionsschutz
· Umweltverträglichkeitsuntersuchung nicht ausreichend zur Beurteilung des Vorhabens; immissionsschutzrechtliches Gutachten erforderlich.
· Prognosegutachten zur Staub- inkl. Feinstaubbelastung und anderer Luftschadstoffe erforderlich.
· Faktor Lärm muss in Standortanalyse berücksichtigt werden, gerade weil störempfindliche Nutzungen angrenzen und mit erheblichen nächtlichen Immissionen zu rechnen ist.
· Nicht berücksichtigt wurden bspw. „Standgeräusche“, z. B. durch Laufenlassen des Motors zum Betrieb von Klimaanlagen, Standheizungen, etc.
· Welche Lärmschutzmaßnahmen sollen getroffen werden und was bewirken diese?
· Aktuelle Datenlage zur Lärmwirkungsforschung nicht angemessen berücksichtigt.

Erschließung, Ver- und Entsorgung
· Durch geplante enorme Oberflächenversiegelung wird Grundwasserneubildung negativ beeinflusst.
· In Umweltverträglichkeitsuntersuchung sind Auswirkungen auf Landsbergbach, Kamper Bach und Fester Siefen nicht ausreichend berücksichtigt; Überbauung bzw. Verrohrung widerspricht EU-Wasserrahmenrichtlinie und Wasserhaushalts- und Landeswassergesetz.
· In Umweltverträglichkeitsuntersuchung Niederschlagswasserableitung und -behandlung nicht ausreichend berücksichtigt.
Im Rahmen des Behördentermins habe ich dem Landesbetrieb angekündigt, dass die mündlich dargestellten Argumente in Form einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme bis zum 15. Januar 2012 nachgereicht werden. Der Landesbetrieb wird die Planungen zusammen mit den gesammelten Stellungnahmen den zuständigen Ministerien vorlegen.
Soweit neue Informationen zum Verfahren vorliegen, werde ich Sie hierüber zeitnah informieren.
Mit freundlichen Grüßen


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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