Schutz für junge Menschen: Stadt Leverkusen verbietet Verkauf und Konsum von Lachgas an Minderjährige

31.07.2025 // Quelle: Stadtverwaltung

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Die Stadt Leverkusen hat mit einer neuen Verordnung den Verkauf und Konsum von Lachgas an Minderjährige verboten. Diese Maßnahme, die ab sofort gilt, reagiert auf die besorgniserregende Zunahme des Missbrauchs dieser Substanz unter Jugendlichen. Verkaufsstellen, einschließlich Kiosken und Supermärkten, dürfen Lachgas nicht mehr an Personen unter 18 Jahren abgeben. Auch der Konsum im öffentlichen Raum ist untersagt. Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Regeln überwachen und bei Verstößen Geldbußen von bis zu 1.000 Euro verhängen. Mit dieser Initiative setzt Leverkusen ein Zeichen für den Schutz junger Menschen vor gesundheitlichen Risiken durch Lachgas.

Die Sorge um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hat die Stadt Leverkusen zu einem entschlossenen Schritt bewogen. Mit einer neuen Verordnung, die ab sofort in Kraft ist, wird der Verkauf von Lachgas an Minderjährige im gesamten Stadtgebiet untersagt. Auch der Konsum durch junge Menschen im öffentlichen Raum ist damit verboten. Für viele Eltern und besorgte Bürger ist dies eine lang ersehnte Antwort auf den zunehmend missbräuchlichen Gebrauch der Substanz.

Klare Regeln für Handel und öffentlichen Raum


Die vom Stadtrat am 7. Juli 2025 beschlossene „Lachgasverordnung“ schafft Fakten. Konkret bedeutet das für Sie in Leverkusen:

  • Verkaufsverbot: Sämtliche Verkaufsstellen, vom Kiosk bis zum Supermarkt, dürfen Lachgas nicht mehr an Personen unter 18 Jahren verkaufen.
  • Keine Weitergabe: Auch die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Lachgas an Minderjährige ist untersagt.
  • Automaten-Stopp: Das Angebot von Lachgas in Automaten, die für Minderjährige frei zugänglich sind, ist nicht mehr erlaubt.
  • Konsumverbot: Minderjährigen ist es verboten, Lachgas im öffentlichen Raum zu konsumieren.

    Eine wichtige Ausnahme bleibt bestehen: Wurde Lachgas ärztlich und personengebunden verschrieben, ist die Abgabe weiterhin erlaubt. Dies stellt sicher, dass eine legitime medizinische Nutzung nicht behindert wird.

    Ordnungsdienst kontrolliert – bis zu 1.000 Euro Bußgeld


    Damit die neuen Regeln nicht nur auf dem Papier stehen, wird ihre Einhaltung überwacht. Der Kommunale Ordnungsdienst wird im Rahmen seiner üblichen Präsenzstreifen, insbesondere bei Jugendschutzkontrollen, ein Auge auf das Konsumverbot haben. Ergeben sich Hinweise auf Verstöße gegen das Verkaufsverbot, werden gezielte Ermittlungen eingeleitet. Händlern, die sich nicht an das Abgabeverbot halten, droht eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro.

    Dezernent Adomat: „Missbrauch ist besorgniserregend“


    Hintergrund der städtischen Initiative ist die wachsende Popularität von Lachgas als Rauschmittel. Ursprünglich als Treibmittel in Spraydosen oder als leichtes Narkosemittel in der Medizin genutzt, wird es von jungen Menschen zunehmend für den schnellen „Kick“ und kurzzeitige Glücksgefühle missbraucht.

    „Der Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel durch Kinder und Jugendliche ist besorgniserregend vor dem Hintergrund möglicher schwerwiegender gesundheitlicher Folgen“, erklärt Marc Adomat, zuständiger Dezernent. Die Risiken sind erheblich und reichen bis zu Herz-Kreislauf-Versagen und schweren Hirnschäden. „Deshalb ist es wichtig, dass die Stadt Leverkusen nun eine Verordnung auf den Weg gebracht hat, um ein Verkaufs- und Abgabeverbot für Minderjährige umzusetzen“, so Adomat weiter.

    Mit dieser lokalen Verordnung greift Leverkusen einer möglichen bundesweiten Regelung vor. Bis ein solches Gesetz auf Bundesebene beschlossen ist, sorgt die Stadt mit eigenen Mitteln für den Schutz ihrer jüngsten Bürgerinnen und Bürger.


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