Schiedsperson gesucht: Leverkusen sucht Ehrenamtliche für Bürrig und Küppersteg

06.10.2026 // Quelle: Stadtverwaltung

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Leverkusen sucht eine neue ehrenamtliche Schiedsperson für Bürrig und Küppersteg. Die Stadt will die Stelle für die Amtsperiode von Februar 2027 bis Januar 2032 besetzen. Bewerbungen sind bis zum 25. Oktober 2026 möglich. Schiedspersonen schlichten Streitigkeiten, bevor sie vor Gericht landen – etwa bei Nachbarschafts-, Miet- oder bestimmten Strafsachen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig. Erwartet werden vor allem Lebenserfahrung, Geduld und Vermittlungsgeschick. Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 25 und höchstens 74 Jahre alt sein und im Bezirk wohnen. Die Stadt zahlt eine jährliche Entschädigung von 1.200 Euro.

Die Stadt Leverkusen sucht eine neue Schiedsperson für den Bezirk III, der die Stadtteile Bürrig und Küppersteg umfasst. Die Stelle ist ehrenamtlich und soll für die Amtsperiode von Februar 2027 bis Januar 2032 besetzt werden. Bewerbungen sind bis zum 25. Oktober 2026 möglich.

Was macht eine Schiedsperson?

Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, Streitigkeiten zu schlichten, bevor diese vor Gericht landen. Durch Verhandlungsgeschick und Vermittlung soll ein Vergleich zwischen den Beteiligten herbeigeführt werden. Das Aufgabengebiet umfasst bürgerliche Rechtsstreitigkeiten wie Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten, aber auch bestimmte Strafsachen – etwa bei einfacher oder fahrlässiger Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung.

Eine juristische Vorbildung ist für das Schiedsamt ausdrücklich nicht erforderlich. Wichtiger sind persönliche Eigenschaften wie Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld sowie Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick. Außerdem sollte die Bereitschaft vorhanden sein, schriftliche Vergleichsprotokolle zu verfassen.

Ehrenamt mit Unterstützung und Entschädigung

Die Schiedstätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt. Zur Vorbereitung auf das Amt stellt die Stadt Leverkusen Informationsmaterial zur Verfügung und ermöglicht die Teilnahme an Einführungs- und Fortbildungslehrgängen, die in der Regel an Wochenenden stattfinden. Die anfallenden Sachkosten übernimmt die Stadt. Als finanzielle Anerkennung erhalten Schiedspersonen eine jährliche Entschädigung von derzeit 1.200 Euro.

Die gewählte Schiedsperson wird von der zuständigen Bezirksvertretung für fünf Jahre ins Amt berufen und anschließend von der Direktorin des Amtsgerichts Leverkusen vereidigt. Die Dienstaufsicht liegt beim Amtsgericht Leverkusen.

Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber

Wer sich für das Schiedsamt in Bürrig und Küppersteg interessiert, sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Wahl: 74 Jahre
  • Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk III (Bürrig, Küppersteg)
  • Keine Einschränkung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
  • Keine gerichtliche Betreuung oder vermögensbeschränkende Anordnungen

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

So läuft die Bewerbung

Interessierte Leverkusenerinnen und Leverkusener können sich schriftlich mit einem kurzen Lebenslauf bis spätestens 25. Oktober 2026 bewerben. Aus der Bewerbung sollte hervorgehen, warum man sich für das Schiedsamt besonders geeignet hält. Bewerbungen sind zu richten an:

Stadt Leverkusen, Fachbereich Recht und Vergabe
Moskauer Str. 4a, 51373 Leverkusen
E-Mail: ehrenamt.rechtswesen@stadt.leverkusen.de

Bei Rückfragen können Interessierte ebenfalls per E-Mail Kontakt aufnehmen – mit Angabe der Telefonnummer, damit die zuständige Mitarbeiterin der Stadt zurückrufen kann.


Ort aus dem Stadtführer: Küppersteg, Gericht, Bürrig
Straßen aus dem Artikel: Moskauer Str, Bruch
Themen aus dem Artikel: MAN, Stadt Leverkusen

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis einer Pressemitteilung erstellt.
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