Als eine 12-jährige Schülerin verbotswidrig mit ihrem Fahrrad am 4.5.2006 in Lützenkirchen auf dem Gehweg fuhr, prallte sie gegen einen rechtsabbiegenden Pkw und verletzte sich am Knie.
Die Schülerin war gegen 07.45 Uhr mit ihrem Rad auf der Lützenkirchener Str. auf dem linken Gehweg unterwegs, als eine 54-jährige Frau mit ihrem Pkw zwischen parkenden Autos nach rechts über den Gehweg in eine Grundstückzufahrt einbog. Die Schülerin prallte mit dem Fahrrad gegen den linken vorderen Kotflügel des Pkw und stürzte auf den Gehweg. Sie erlitt bei dem Sturz eine Verletzung am linken Bein, das Kennzeichen des Pkw wurde abgerissen, das Fahrrad blieb unbeschädigt.
Das Mädchen wollte anschließend seine Fahrt zur Schule fortsetzen, konnte aber von der Pkw-Fahrerin dazu bewegt werden, die Personalien auszutauschen. Dann fuhr sie weiter zur Schule.
Die Pkw-Fahrerin zeigte den Sachverhalt gegen 11.21 Uhr vorsorglich bei der Polizei an.
Ein Besuch bei der Schülerin in der Schule bestätigte die Angaben der Pkw-Fahrerin.
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